Datum: 07. Mai 2008

PM 2008-152: Anhörung zum grünen Gesetzentwurf „Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine“

Bundesweites Tierschutzgesetz muss in Konfliktfällen auch zugunsten der Tiere gerichtlich durchsetzbar sein
Die heute erfolgte Sachverständigen-Anhörung zum Tierschutzverbandsklagegesetz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestärkt die Fraktion, an ihrem Gesetzentwurf festzuhalten.
„So lange das Tierschutzgesetz in Konfliktfällen nicht zugunsten der Tiere gerichtlich durchsetzbar ist, entwertet es sich selbst als zahnloser Papiertiger. Bislang haben lediglich die Nutzer von Tieren das Recht, gegen ein ‚Zuviel‘ an Tierschutz zu klagen“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Tierschutz ist zwar seit 2003 im Grundgesetz (Art. 20a) verankert, kann aber in den einzelnen Bundesländern nicht umgesetzt werden, weil die Rechte der Tiere nicht einklagbar sind. Dies hat zur Folge, dass Tieren Leid und Qualen zugefügt werden können, ohne dass eine rechtliche Handhabe dagegen besteht.
Die GRÜNE-Fraktion will diese Gesetzeslücke für den Freistaat schließen. „Erst dann ist ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt möglich.“
Der Sachverständige Prof. Jörg Luy, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierverhalten am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin lobte den Gesetzentwurf als „sehr fortschrittlich“, während andere Bedenken aufgrund einer möglichen Klageflut hervorbrachten.
„Diese Vorbehalte gab es auch gegen das seit 2002 existierende Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände. Es ist aber das Gegenteil eingetreten – es wurde nur bei Erfolgsaussicht geklagt und die Urteile haben für Rechtsklarheit und -sicherheit gesorgt“, erklärt Herrmann.
Laut grünem Gesetzentwurf dürfen nur Tierschutzvereine klagen, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und seit mindestens drei Jahren bestehen. 
„Das Verbandsklagerecht stärkt außerdem die Stellung gesetzestreuer Tiernutzer, weil aufgrund der Klagemöglichkeit Wettbewerbsverzerrungen durch grobe Ausnutzungen von Tieren unterbleiben müssen“, ist Elke Herrmann überzeugt.
Das Land Sachsen ist die Wiege des deutschen Tierschutzrechts. Im Sächsischen Kriminalgesetzbuch von 1838 wurde erstmals in einem deutschen Staat das Vergehen der Tierquälerei aufgenommen.