PM 2008-167: Stadtentwicklung – Verwaltungsvorschrift mit 17 Monaten Verspätung
Sachsen gehört zu bundesweiten Schlusslichtern – Stadtentwicklung ist zu ungeliebtem Stiefkind verkommen
Zu der heutigen Vorstellung der Verwaltungsvorschrift Stadtentwicklung 2007-2013 durch Innenminister Albrecht Buttolo (CDU), erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Alle Achtung: Nachdem erst 17 Monate der Förderperiode abgelaufen sind, stellt Minister Buttolo endlich die erste Verwaltungsvorschrift zur Stadtentwicklung vor. Aber im Ernst: Die Kommunen warten schon lange darauf, Anträge stellen zu können. Die Verzögerung wiegt um so schwerer, weil in der nächsten Förderperiode weit weniger EFRE-Mittel nach Sachsen fließen werden.“
„Stadtentwicklung ist unter Minister Buttolo zum ungeliebten Stiefkind verkommen. Nur 6,2 Prozent der verfügbaren EFRE-Mittel sind in Sachsen entgegen dem Rat der Fachleute für ’nachhaltige Stadtentwicklung‘ vorgesehen. Sachsen gehört damit zu den bundesweiten Schlusslichtern; Sachsen-Anhalt und Thüringen geben 14 bzw. 15 Prozent für ’nachhaltige Stadtentwicklung‘ aus, in Bayern sind es 20, in Nordrhein-Westfalen gar 30 Prozent.“
„Die Beschränkung der Mittel bedeutet eine größere Konkurrenz zwischen den sächsischen Kommunen. Nur noch 15 bis 20 Programmgebiete (Stadtteile) sollen in das Programm aufgenommen werden, im Gegensatz zu 26 in der letzten Förderperiode.“
Unter dem Titel ‚Umbau statt Abbau – Perspektiven sächsischer Mittelstädte‘ hatte Karl-Heinz Gerstenberg in der letzten Woche in Freiberg, Zwickau, Riesa und Wurzen zu Veranstaltungen eingeladen.
„Die große Resonanz hat gezeigt, wie sehr sich die lokalen Akteure von der Staatsregierung allein gelassen fühlen. Das EFRE-Programm wird von den Planern, Kommunalen Baudezernenten, Wohnungsgesellschaften und Denkmalschützern geschätzt, weil damit flexibel auf die Situation vor Ort eingegangen werden kann.“
„Ich fordere den Minister auf, endlich auch die umstrittene Verwaltungsvorschrift zur ‚Städtebauliche Erneuerung‘ vorzulegen.“