Datum: 03. Juni 2008

PM 2008-183: Versammlungsgesetz – Staatsregierung muss nachbessern

Statt staatlicher Verbote braucht es Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und autoritäres Denken
Nach der heutigen Anhörung zum Versammlungsgesetzentwurf der Staatsregierung im Rechtsausschuss des Landtags sieht sich Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in seinen Vorbehalten bestätigt.
„Mit der Nennung vieler konkreter Orte und Zeiten ist die Staatsregierung weit über die vorgegebene Zielstellung des Gesetzes hinausgeschossen“, kritisiert Lichdi.
Im Grundsatz sei die Beschränkung der Versammlungsfreiheit zum Schutz der Würde von Opfern nationalsozialistischer Gewaltherrschaft zwar möglich, so die Sachverständigen in der Anhörung. Doch die Verbote für den Dresdner Neumarkt mit der Frauenkirche und für das Leipziger Völkerschlachtdenkmal hätten mit dem Schutz dieser Opfer nichts zu tun.
„Der Gesetzestext strotzt vor Symbolik, die den Versammlungsbehörden in der Praxis nicht hilft“, erklärt Lichdi.
„Das Problem rechtsextremistischer Demonstrationen ist mit Versammlungsverboten per Gesetz nicht zu lösen.“
„Statt staatlicher Verbote braucht es Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und autoritäres Denken im Alltag. Dazu gehört für mich auch die Teilnahme an Gegendemonstrationen.“