Datum: 11. Juni 2008

PM 2008-191: 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Tillich muss sich für Änderungen einsetzen

Wer Gebühren zahlt, muss sich online informieren können
Zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auf der Konferenz der Ministerpräsidenten beschlossen werden soll, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, medienpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für alle da sein, die dafür Gebühren zahlen. Die meisten Jugendlichen verbringen heute mehr Zeit im Netz als vor dem Fernseher. Wenn ARD und ZDF die Zuschauerinnen und Zuschauer auch in Zukunft erreichen wollen, darf ihr Online-Angebot nicht gesetzlich beschränkt werden. Das sieht aber der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vor.
ARD und ZDF darf der Draht zu jungen Menschen nicht abgeschnitten werden. Deshalb fordere ich Stanislaw Tillich auf, sich bei den Verhandlungen mit den Ministerpräsidenten dafür einzusetzen, dass der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages verändert wird.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag darf gebührenfinanzierte Informations- und Wissensangebote im Internet nicht systematisch verhindern. Ich halte ein Verbot von Online-Texten und ein vorgeschriebenes Verfallsdatum von sieben Tagen für genauso falsch wie die Beschränkung auf sendungsbezogene Angebote. Hintergrunddossiers im Online-Angebot, wie zum Beispiel zum Wahlkampf oder zu Themenwochen, wäre damit eine Absage erteilt, Online-Archive wären unmöglich.
Die deutschen Zusagen im EU-Beihilfeverfahren müssen Eins-zu-eins umgesetzt werden. Die Rundfunkgremien sollen mithilfe externen Sachverstands über neue Online-Angebote entscheiden. Gesetzlich festgelegte Vorab-Verbote können dagegen auf die dynamische Entwicklung im Medienbereich kaum reagieren.
Ministerpräsident Tillich muss gemeinsam mit seinen Amtskollegen in diesem Sinne dem Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gerecht werden.“