Datum: 04. Juli 2008

PM 2008-208: Welterbe Dresdner Elbtal – UNESCO-Entscheidung

UNESCO ist nochmals auf Dresden zugegangen
Antje Hermenau, Fraktionschefin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt die Entscheidung der UNESCO, Dresden im Streit um den Welterbetitel eine Gnadenfrist von einem Jahr zu setzen.
„Die UNESCO ist mit dieser Entscheidung nochmals auf Dresden zugegangen. Jetzt muss die Stadt ihrerseits Kompromissfähigkeit beweisen und sofort alle notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Tunnels in die Wege leiten. Die Beton-Haltung der designierten Oberbürgermeisterin Orosz ist völlig deplaziert.“
„Aber auch Ministerpräsident Tillich ist am Zug. Die Abstimmung über das vorliegende Bürgerbegehren für eine Tunnellösung wird von seinem Regierungspräsidium blockiert. Die richtige Antwort auf den Beschluss der Unesco kann nur sein, den Tunnel-Bürgerentscheid durchzuführen oder wenn es schneller gehen soll, den Tunnel gleich zu bauen.“
„Mit einer Verkehrsquerung unter der Elbe nimmt man den alten Bürgerentscheid ernst und sorgt zudem dafür, dass der Welterbetitel für Dresden nicht verloren geht.“
„Derzeit sind zudem etliche Gerichtsverfahren von Naturschützern anhängig, deren Entscheidung noch aussteht. Die Stadt sollte endlich aufhören, Tatsachen zu schaffen, die möglichen Urteilen nicht standhalten und dann teuer wieder abgerissen werden müssten.“
„Viele Dresdner und Kulturliebhaber weltweit wären traurig und fassungslos, wenn die Brücke tatsächlich gebaut würde. Wir würden eine der wenigen unverbauten städtischen Flusslandschaften verlieren, die wir in Deutschland noch haben.“
Antje Hermenau hatte am Morgen schon dem Deutschlandfunk ein Interview zum Thema gegeben.http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio21070.html Hintergrund:
Im vergangenen Jahr wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der einen besseren Schutz der sächsischen Weltkultur- und Naturerbestätten vorsah, von der CDU und der SPD abgelehnt. Der Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz des Unesco-Welterbes in Sachsen“ (Drs. 4/6607)