Datum: 18. Juli 2008

PM 2008-223: GRÜNE zu Abgeordnetengesetz – Kostenerstattung bei Vorlage Führungszeugnis greift in verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit der Mandatsausübung ein

Rechtsextremisten im Parlament kann man nicht durch Beschränkung demokratischer Freiheiten zurückdrängen
Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützt die Klage von Elke Altmann und Klaus Bartl (beide Linksfraktion) gegen die Neuregelung im Abgeordnetengesetzes, nach der Wahlkreismitarbeiter von Abgeordneten als Voraussetzung für die Kostenerstattung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.
„Nach meiner festen Überzeugung greift diese Regelung in die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit der Mandatsausübung eines Abgeordneten des Sächsischen Landtags ein“, erklärt Lichdi.
„Einzige Voraussetzung für die Berufung eines Mitarbeiters muss das Vertrauensverhältnis zwischen Abgeordnetem und Mitarbeiter sein. Alles andere läuft auf eine Staatsaufsicht über die Mandatsausübung hinaus.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits in den Beratungen zu dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes die Streichung der Vorschrift beantragt. Sie ist damit aber an den Stimmen der Koalition gescheitert.
„Rechtsextremisten im Parlament kann und soll man nicht durch die Beschränkung demokratischer Freiheiten zurückdrängen“, so Lichdi.
„Ich gehe davon aus, dass die Klage Erfolg hat.“