PM 2008-259: Rechte von Menschen mit Behinderung stärken – Experten begrüßen grünen Gesetzentwurf
Nur wenn Integrationsgesetz auf Kommunen ausgedehnt wird, bleibt Chance auf barrierefreies Verwaltungsverfahren erhalten
Zur heutigen Anhörung zum grünen Gesetzentwurf zur „Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes“ im Sozialausschuss erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass das Sächsische Integrationsgesetzes nach Inkrafttreten der Verwaltungsreform auf den kommunalen Bereich ausgedehnt werden muss. Nur dann haben Menschen mit Behinderung in den Kommunen oder Landratsämtern die Chance auf ein barrierefreies Verwaltungsverfahren – ohne zusätzliche Kosten.“
„Ex-Sozialministerin Helma Orosz hatte im Dezember 2007 erklärt, dass die Kosten für die Ausweitung des für Landesbehörden gültigen Integrationsgesetzes im kommunalen Mehrbelastungsausgleich enthalten sind. Jetzt muss Nachfolgerin Christine Clauß zum Wort ihrer Amtsvorgängerin stehen und darf nicht den Kommunen den Schwarzen Peter zuschieben.“
„Der grüne Gesetzentwurf setzt auf die Strategie der gangbaren, wenn auch kleinen Schritte. Wir wollen eine neuerliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern und das geltende Integrationsgesetz mit Leben füllen.“
Den gleichzeitig zur Anhörung gebrachten Gesetzentwurf der Linksfraktion, „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Gewährleistung der Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen“ sieht Elke Herrmann kritisch:
„Der Entwurf ist ein Rundumschlag, der ihre bisherigen parlamentarischen Initiativen zusammenfasst. Die Linksfraktion will das Integrationsgesetz außer Kraft setzen. Das halte ich nicht für zielführend.“
Hintergrund:
Am 1. August 2008 haben die Kommunen Verwaltungsaufgaben vom Land übernommen. Dadurch haben Menschen mit Handicap ihr Recht auf einen barrierefreien Zugang zu bestimmten Behörden und Dienstleistungen allerdings verloren. Betroffen sind z.B. Menschen, die eine Schwerbehinderung feststellen lassen oder Landesblindengeld beantragen wollen. Auch Kosten für die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationsmitteln müssen kommunale Behörden bisher nicht tragen.
Der grüne Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes“ (Drs. 4/11172)
Das Hintergrundpapier