PM 2008-266: Landesbühnen Sachsen – Erpressung statt Solidarität
Haushaltsentwurf widerspricht der Grundintention des Kulturraumgesetzes
Die Staatsregierung will mit dem Haushaltsentwurf 2009 den Kulturräumen drei Millionen, 2010 sogar 5,5 Millionen Euro vorenthalten – wenn sie sich nicht an der Finanzierung der Landesbühnen Sachsen beteiligen.
„Das ist eine Verhöhnung der Verantwortlichen in den Kulturräumen, die sich nach langem Ringen um das Kulturraumgesetz erst seit Juni diesen Jahres auf finanziell halbwegs sicherem Boden fühlten“, kommentiert Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Damit zieht sich der Freistaat aus der Verantwortung für seine eigene Einrichtung – und hat es offenbar nicht einmal für nötig gehalten, diejenigen, die dafür zahlen sollen, auch nur darüber zu informieren.“
Die Landesbühnen Sachsen sind, wie der Name bereits suggeriert, eine Einrichtung des Freistaates. Sie gehören zu den schlanksten und effizientesten Theatern Deutschlands.
„Mir fällt dafür kein anderes Wort als Erpressung ein“, sagt Gerstenberg. Klar, dass die anderen Kulturräume, die selbst kaum wissen, wie sie ihre Theater und Orchester finanzieren sollen, auf den Kulturraum Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zeigen werden. Doch auch, wenn Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach viel klingt – dieser Kulturraum schultert bereits mehr schlecht als recht die Neue Elblandphilharmonie als große Institution.
„Der Grundgedanke des Kulturraumgesetzes, das hat Staatsministerin Stange während der Verhandlungen über das Gesetz immer wieder betont, ist Solidarität. Dieser schlechte Schritt führt aber zwangsläufig zur Entsolidarisierung und zu einer Neiddebatte. Das haben weder die Landesbühnen, noch die anderen Theater und Orchester in Sachsen verdient.“
Hintergrund:
Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung werden Mittel für die Kulturräume von drei Millionen, im übernächsten Jahr sogar von fünfeinhalb Millionen Euro nur entsperrt, wenn „sich die Kulturräume und die Kommunen an dem Zuschuss für die Landesbühnen Sachsen in entsprechender Höhe beteiligen.“