Datum: 22. September 2008

PM 2008-283: Künstlersozialkasse stärken, nicht abschaffen

Gerstenberg begrüßt Entscheidung des Bundesrates und fordert Taten der Staatsregierung zur Verbesserung der sozialen Lage von Künstlern
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßt, dass der Vorstoß zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung heute im Bundesrat gescheitert ist.
„Hier haben mehrere Bundesländer durch die Hintertür des Wirtschaftsausschusses versucht, eine der wichtigsten sozialen Grundlagen für künstlerische Arbeit zu zerstören. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus war das ein allgemeiner Angriff auf Kunst und Kultur“, erklärt der kulturpolitische Sprecher der GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag, Karl-Heinz Gerstenberg.
„Angesichts eines jährlichen Durchschnittseinkommens der Künstlerinnen und Künstler von 12.616 Euro ist jegliche Abschaffungsdiskussion zynisch und unsolidarisch. Den Künstlerinnen und Künstlern in Sachsen geht es leider noch schlechter. Laut Umfrage des Künstlerbundes müssen beispielsweise die bildenden Künstler im Durchschnitt monatlich mit weniger als 400 Euro Einnahmen aus ihrer künstlerischen Arbeit auskommen.“
Seit im vergangenen Jahr das Künstlersozialversicherungsgesetz novelliert worden ist, fordert die KSK konsequenter von allen Unternehmen, die künstlerische Leistungen einkaufen, die dafür vorgeschriebene Abgabe von derzeit 4,9 Prozent ein. Die Künstlersozialversicherung basiert, wie alle Kranken- und Rentenversicherungen, auf einem solidarischen Grundgedanken. „Wenn sich jetzt plötzlich Unternehmen zu Zahlungen aufgefordert sehen, die sie jahrelang nicht geleistet haben, ist das nicht mit Bürokratie zu verwechseln, sondern schlichtweg ihre gesetzliche Pflicht.“
Bei den Versicherten der KSK handelt es sich um selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer – ein Grund, warum diese einzigartige Einrichtung vor 25 Jahren ins Leben gerufen wurde. Die Kunstschaffenden und Kreativen bedienen das Bild des flexiblen, Sponsoren-Geld einwerbenden, Projekte vorfinanzierenden Unternehmers. Sie erbringen ihre Kreativleistungen, obwohl die Wenigsten die Sicherheit einer Festanstellung kennen.
„Hier muss die Politik ebenfalls kreativ werden und zu realen Erwerbsbiografien auch real funktionierende Versicherungssysteme entwickeln. Vom Prinzip der Künstlersozialkasse können wir lernen – sie abzuschaffen, wäre nicht nur zynisch, sondern rückwärtsgewandt und realitätsfern“, so Gerstenberg.
Der Sächsische Landtag hatte 2007 auf Initiative der GRÜNEN einen fraktionsübergreifenden Beschluss zur Verbesserung der sozialen Lage bildender Künstler gefasst. Dazu sollen insbesondere eine gezielte Katalogförderung, die Zahlung von Honoraren für Ausstellungen in den Institutionen des Freistaates und die verstärkte Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern in den Kunstunterricht und in Ganztagsschulangebote beitragen.
„Es ist gut, dass sich Sachsen im Bundesrat gegen die Abschaffung der Künstlersozialversicherung ausgesprochen hat. Angesichts der ernsten materiellen Situation vieler Künstlerinnen und Künstler erwarte ich aber, dass  dies nicht schon alles war, sondern dass die Staatsregierung nach über einem Jahr endlich den Beschluss des Landtages in die Tat umsetzt.“
weitere Informationen:Antrag „Initiativen zur Verbesserung der Situation bildender Künstler in Sachsen“ (Drs. 4/5989)