PM 2008-291: Mehr als 4700 Unterschriften für grünen Entwurf eines Tierschutzverbandsklagerechts
Landtag entscheidet noch in diesem Jahr über grünes Verbandsklagegesetz für Tierschutzvereine
Mehr als 4700 sächsische Bürgerinnen und Bürger haben unter dem Motto „Tiere brauchen einen Anwalt“ eine Petition für besseren Tierschutz in Sachsen unterschrieben.
Im Beisein der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Vertreter von Tierschutzverbänden heute die Unterschriften für ein sächsisches Verbandsklagegesetz für anerkannte Tierschutzverbände an den Sächsischen Landtag übergeben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den entsprechenden Gesetzentwurf für ein sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz bereits vor einem Jahr in den Landtag eingebracht.
„Mit der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts in Sachsen könnte das bundesweit geltende Tierschutzgesetz endlich umgesetzt werden. Seit 2002 ist der Schutz der Tiere zwar als Staatsziel im Grundgesetz verankert, doch sind Gesetz und Ziel weitgehend wirkungslos, da die Rechte der Tiere bislang nicht einklagbar sind“, erklärt Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz in der Fraktion GRÜNE.
„Dies hat zur Folge, dass Tiere gequält werden können, ohne dass eine rechtliche Handhabe dagegen besteht. Ursache ist der deutsche Rechtsgrundsatz, wonach nur derjenige klageberechtigt ist, der in seinen eigenen Interessen berührt ist – Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen“, so die grüne Abgeordnete.
„Die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts im Bereich Naturschutz hat gezeigt, dass dies eine erfolgreiche Möglichkeit ist, dem Schutzgedanken Geltung zu verschaffen.“
Die für die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts gesammelten Unterschriften wurden heute von Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte in Deutschland, Elisabeth Adam, Vorsitzende des Dresdener Tierschutzvereins, Dr. Christiane Gothe, Vorstandsbeauftragte des Bundesverbandes Tierschutz und Repräsentantin des Tierschutzvereins Leipziger Land und Umgebung und von Dr. Jörg Styrie, Vorsitzender des Bundes gegen den Missbrauch der Tiere, an den Petitionsausschuss übergeben.
Hintergrund:
Im grünen Gesetzentwurf wird das Verbandsklagerecht umfassend geregelt. Der Entwurf sieht neben dem Klagrecht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und Stellungnahmen anderer einzusehen.
Noch in diesem Jahr wird der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Sächsischen Landtag abschließend beraten.
Das Land Sachsen ist die Wiege des deutschen Tierschutzrechts. Im Sächsischen Kriminalgesetzbuch von 1838 wurde erstmals in einem deutschen Staat das Vergehen der Tierquälerei aufgenommen.
Der grüne Gesetzentwurf „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“
Eckpunktepapier „Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz“