Datum: 08. Oktober 2008

PM 2008-307: Landesbühnen Sachsen – Eigenständigkeit der Kulturräume durch unzulässiges Eingreifen der Staatsregierung gefährdet

Frau Stange beweist keinen guten Verhandlungsstil
Nach der Antwort von Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN zur Finanzierung der Landesbühnen Sachsen aus kommunalen und Kulturraummitteln erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE:
„Es ist unverschämt, die Kulturräume über das Mittel der Haushaltssperre zu einer Teilfinanzierung der Landesbühnen zu zwingen. Das kommt einer Absenkung der Kulturraummittel gleich. Damit ist die viel gerühmte 10-Millionen-Aufstockung nur noch halb so viel wert.“
„Frau Stange hat mit diesem Vorgehen keinen guten Stil bewiesen. Sie spielt Kulturräume gegeneinander aus, mit denen sie zu keinem Verhandlungsergebnis gekommen ist bzw. die nicht einmal etwas von ihren Plänen wussten.“
Geht es nach dem Willen der Staatsregierung, müssen die Kulturräume 2009 drei Millionen Euro, 2010 sogar fünfeinhalb Millionen Euro für die Landesbühnen Sachsen aufbringen. Bislang hatte der Freistaat seine Landesbühnen vollständig finanziert.
„Diese Art der Finanzierung unterläuft ganz eindeutig die Eigenständigkeit der Kulturräume. Per Gesetz ist festgelegt, dass die Kulturräume selbst darüber bestimmen, welche Kulturinstitutionen und -projekte sie unterstützen. Im Fall der Landesbühnen bestimmt nun das SMWK über die Mittelverteilung“, so Gerstenberg.
Hintergrund:
Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung werden Mittel für die Kulturräume von drei Millionen, im übernächsten Jahr sogar von fünfeinhalb Millionen Euro nur entsperrt, wenn „sich die Kulturräume und die Kommunen an dem Zuschuss für die Landesbühnen Sachsen in entsprechender Höhe beteiligen.“
 
Dazu hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang September eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, die jetzt beantwortet vorliegt. Die Kleine Anfrage „Finanzierung der Landesbühnen Sachsen aus kommunalen und Kulturraummitteln“ (Drs. 4/13196)