Datum: 22. Oktober 2008

PM 2008-309: Medien – Öffentlich-Rechtliche nicht vom Internetzeitalter ausschließen

GRÜNE machen Medienpolitik im Landtag zum Thema
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht die Medienpolitik im Landtag zum Thema. Denn die Ministerpräsidenten wollen am 22. und 23. Oktober in Dresden den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen.
„Die Ministerpräsidenten wollen sich eilfertig den Forderungen der Lobbyisten des privaten Rundfunks und einigen Verlagen beugen“, kritisiert Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE. Damit soll das angestrengte EU-Beihilfe-Verfahren beigelegt werden.
„Die unsinnige Regelung, dass Internet-Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach 72 bzw. 24 Stunden gelöscht sein müssen, muss fallen“, fordert Gerstenberg. „Sie können doch keinem Menschen, der bei Verstand ist, erklären, dass Programminhalte, die mit seinen Gebühren erstellt wurden, automatisch vernichtet werden sollen. Und das in einer Informationsgesellschaft. Der MDR wäre von diesen Regelungen ebenfalls betroffen.“
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade in unserem digitalen Zeitalter ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft“, erläutert der Abgeordnete. „Den Sendern muss es ermöglicht werden, junge Menschen dort abzuholen, wo sie sind; nämlich im Internet. Das schließt die Nutzung der jeweils modernsten Möglichkeiten des Internets ein. Sonst werden ARD und ZDF ins Rundfunkmuseum abgeschoben.“
Entsprechend der Verständigung mit der EU sollten eine flächendeckende lokale Berichterstattung, E-Commerce, Sponsoring und Werbung nach Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den öffentlich-rechtlichen Medien untersagt sein. Der Antrag „Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nicht vom Internetzeitalter ausschließen“ (Drs. 4/13441) steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Sächs. Landtags.
Hintergrund:
Im so genannten Brüsseler Kompromiss vom 24.4.2007 zum EU-Beihilfeverfahren hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren Maßnahmen zur genauen Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrages, zu den kommerziellen Tätigkeiten und zu Aktivitäten im Internet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umzusetzen.
Im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen diese Maßnahmen nun geregelt werden.
Der Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT), Pro7Sat1, Kabelnetzbetreiber u.a. hatten bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrungen eingereicht.