PM 2008-313: GRÜNE fordern Barrierefreiheit bei Wahlen
Im Superwahljahr 2009 muss mindestens eine 75-prozentige Barrierefreiheit erreicht werden
Menschen mit Behinderungen können nicht überall in Sachsen problemlos zur Wahl gehen. Das ergab eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Herrmann (GRÜNE-Fraktion) zur Barrierefreiheit im Kommunalwahlgesetz (Drs. 4/12573).
„Ich fordere eine Zielvereinbarung zwischen dem Freistaat und den Kommunen. Im Superwahljahr 2009 muss mindestens eine 75-prozentige Barrierefreiheit erreicht werden“, so Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.
„Die Klage über zu geringe Wahlbeteiligungen muss für gehandicapte Menschen wie Hohn klingen. Denn bisher können nicht alle Menschen ohne Probleme ihr Wahlrecht ausüben.“
Eine Kleine Anfrage von Elke Herrmann hat eine erschreckende Bilanz ans Licht gebracht.
„Mindestens zwei Drittel, wenn nicht drei Viertel aller Wahllokale bei den Kommunalwahlen 2008 waren nicht barrierefrei“, so Herrmann. Genauere Zahlen liegen nicht vor, da nicht alle Gemeinden Angaben machten.
„Dass in Chemnitz nicht einmal 10 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren (10-12 von 163), ist ein unrühmlicher Negativrekord unter den Großstädten. In Zwickau war immerhin knapp die Hälfte (31 von 70) behindertengerecht.
Kleinere Städte wie Hohenstein-Ernstthal (8 von 10) oder Meerane (alle) schneiden dort weit besser ab.
„Nicht alle Kommunen bemühen sich um barrierefreie Wahlräume“, kritisiert Herrmann. „Als Begründung müssen hohe Kosten und die geringe Anzahl von Wahlen im Jahr herhalten. Das ist nicht akzeptabel.“
„Langfristig muss die Zielvereinbarung die 100-prozentige Barrierefreiheit für alle Wahlräume in den Kommunen garantieren“, erklärt die grüne Sozialpolitikerin.
Barrierefreiheit beinhaltet den stufenlosen, breiten Zugang zu den Wahlräumen, aber ebenso auch Wahlzettel in Brailleschrift (Blindenschrift).
Hintergrund:
Elke Herrmann hatte gefragt, inwiefern die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Sächsischen Integrationsgesetz (Artikel 1 §3 Barrierefreiheit und Artikel 4 Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KomWG)) vor Ort umgesetzt werden.
Kleine Anfrage von Elke Herrmann (Drs. 4/12573)