Datum: 16. Oktober 2008

PM 2008-314: Maßnahmenpaket der Bundesregierung ja – aber nur unter weit reichender Mitbestimmung der Länder

GRÜNE legen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung vor
„Sinn des Maßnahmenpakets kann es nur sein, die Bürger vor weiterem Schaden zu schützen sowie die Arbeitsplätze und die Finanzen in der realen Wirtschaft zu schützen. Aus diesem Grunde müssen die sich die Länder massive Mitsprache– und Entscheidungsrechte sichern“, erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Darum legt die GRÜNE-Fraktion ihren gestern eingereichten Dringlichen Antrag am Donnerstag als Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zur Finanzkrise vor. Der Entschließungsantrag 
„Dass der Patient ‚Finanzmarkt‘ auf der Intensivstation liegt, kann nicht bedeuten, dass man vor lauter Hektik unsauber arbeitet und seine Entscheidungen hinterher jahrelang bereut. Die Auslassungen von Prof. Seitz (LVZ/DNN S.2 vom 15.10.), der von <> sprach, die jetzt nicht wichtig seien, waren nicht hilfreich und mindern nur seine fachliche Reputation.“
 
„Unerlässlich aus sächsischer Sicht müssen meiner Meinung nach folgende Vorbedingungen für eine Zustimmung Sachsens zum Gesetzespaket der Bundesregierung sein:
 
Wirksame Ländermitsprache:
Die Länder sprechen als Gegenwert für ihre Beteiligung bei der Ausgestaltung und Abwicklung der Maßnahmen entscheidend mit.
Parlamentsentscheidung:
Ebenso wie der Bundesrat in die Entscheidung einbezogen werden muss, muss auch der Landtag in die Entscheidung einbezogen werden. Es soll keiner im nächsten Jahr behaupten können, er habe nicht gewusst, was er (nicht) getan habe.
Keine faulen Kredite abkaufen:
Staatsgarantien (Bürgschaften) müssen strikt auf das neue Geschäft beschränkt bleiben. Die Absicherung von alten Positionen – etwa aus dem Subprime–Bereich – muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.
Staatliche Beteiligung an Banken nur bei voller Mitbestimmung in der Bank:
Eine Eigenkapitalhilfe durch den Staat kann nur gewährt werden, wenn volles Mitbestimmungsrecht durch die begünstigten Kreditinstitute zugesagt wird. Vor der Beteiligung ist Transparenz durch eine wirtschaftsprüferische Expertise einzufordern. Die Beteiligung kann nur eine befristete sein, die spätestens dann erlischt, wenn sich das Institut erholt hat.
Banken müssen an Staat marktgerechte Risikoprämie zahlen:
Der Staat verbürgt nur Kredite im Interbankengeschäft, um dem Finanzmarkt und damit der Realwirtschaft die nötige Liquidität zu erhalten. Es geht dabei um die Hilfe zur Selbsthilfe und nicht um eine dauerhafte Maßnahme. Der Staat wird über eine marktgerechte Risikoprämie wettbewerbsgerecht für sein finanzielles Engagement entschädigt.
Vorstände müssen ihre üppigen Sonderzahlungen an den Staat verpfänden:
So lange der Staat an einem Bankinstitut beteiligt ist, sind alle Altersvorsorgerückstellungen, Pensionsfonds, Tantiemen und Sonderzahlungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter auszusetzen und an den Fonds resp. die Bundesbank zu verpfänden.
 
Sachsen darf keinen Sonderhaushalt beschließen:
Der Doppelhaushalt 2009/2020 wird nicht beschlossen, sondern nur ein Jahreshaushalt für das Jahr 2009. Was nach durchlebter Finanz – und Wirtschaftskrise in 2009 haushaltspolitisch für das Jahr 2010 in Sachsen ansteht, ist in keiner Weise seriös einschätzbar. Die Haushaltsansätze für 2010 müssen demzufolge als reine Phantasieprodukte gelten.“