Datum: 17. Oktober 2008

PM 2008-317: GRÜNE zum „Rauchverbot“-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs

Einzig mögliche Konsequenz: Rauchverbot ausnahmslos in allen Gaststätten
Elke Herrmann, Sozialpolitikerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Sachen „Rauchverbot“:
„Dieses Gezerre um den Nichtraucherschutz in der Gastronomie hätte es nicht gegeben, wenn die Staatsregierung von vornherein auf eine konsequente Umsetzung statt einen Flickenteppich von Ausnahmeregelungen gesetzt hätte.“
„Es geht hier auch nicht allein um den Schutz der Gäste. Gaststätten sind Arbeitsorte, also darf dort nicht geraucht werden. Der Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens muss im Arbeitsschutzgesetz des Bundes umfassend zu verankert werden.“
„Sowohl der Sächsische Verfassungsgerichtshof als auch – bereits im Sommer – das Bundesverfassungsgericht haben entschieden, dass Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus Ausnahmereglungen wie den Raucherräumen ergeben, verfassungswidrig sind“, begründet Herrmann ihre Haltung. „Wir fordern deshalb von Sozialministerin Christine Clauß ein ausnahmsloses Rauchverbot für alle Gaststätten. Dann wird niemand benachteiligt.“
Rauchverbote in Gaststätten werden von 65,3 Prozent der Bevölkerung befürwortet. Mehr als zwei Drittel (70,2 Prozent) der in Deutschland lebenden Bevölkerung wünscht sich eine bundesweit einheitliche Regelung des Rauchverbots in Gaststätten. Auch ein Drittel der Raucher spricht sich für rauchfreie Gaststätten aus (DKFZ 2008).