Datum: 27. Oktober 2008

PM 2008-328: GRÜNE warnen vor Ausweitung von DNA-Tests auf alle Straftäter

Wiederholte Forderung Buttolos zeigt Ideenlosigkeit beim Umgang mit Straftaten und öffentlicher Sicherheit
Zu den Forderungen von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU), die DNA-Analyse zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren mit der erkennungsdienstlichen Behandlung gleichzustellen, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Innenminister Buttolo missbraucht erneut einen Ermittlungserfolg, um seine Forderung nach routinemäßiger DNA-Analyse zu belegen. Dies beweist nur seinen fehlende Ideenlosigkeit und mangelndes Grundrechtsbewusstsein beim Umgang mit Straftaten und öffentlicher Sicherheit. Die DNA-Tests an Fußball-Hooligans haben beispielsweise die schweren Ausschreitungen in Leipzig im Februar nicht verhindern können. Für den Ermittlungserfolg im jüngsten Fall, der Überführung eines Verdächtigen mittels DNA-Analyse wegen des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen in Niederwiesa, waren die jetzigen Möglichkeiten völlig ausreichend.“
„Da der genetische Fingerabdruck Informationen zu Erbkrankheiten, Geschlecht, Verwandtschaftsverhältnissen etc. enthält – eine ganze Palette höchstpersönlicher Daten – gibt es gute Gründe, dass der genetische Fingerabdruck nur unter engen Voraussetzungen bei Beschuldigten entnommen werden darf, d.h. bei schweren Straftaten und nur durch Anordnung eines Richters oder bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft. Alles andere ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.“
„Möglicherweise pfeift der sächsische Justizminister seinen Amtskollegen ja wieder zurück. Mackenroth hatte bereits im Januar 2005 in der SZ erklärt, dass ’nicht jeder kleine Ladendieb‘ mittels DNA-Analyse erfasst werden sollte. Eine klare Grenze hatte aber auch er nicht gezogen.“