Datum: 28. Oktober 2008

PM 2008-329: Krankheitsdaten müssen weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ernst nehmen!
Zur Erklärung des Sozialministeriums, wonach sich die  ‚elektronische Gesundheitskarte bewährt‘ hat, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Dass nur wenige Fehler durch Stromausfälle oder fehlerhafte ‚updates‘ aufgetreten sind, ist ein völlig ungeeigneter Gradmesser für den Testerfolg. Entscheidender ist, ob Datenschutz und Datensicherheit die erforderliche Priorität eingeräumt wurde. Die Betroffenen müssen umfassend über die Folgen informiert werden und daraufhin eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können, ob sie an den Tests teilnehmen wollen.“
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sollen künftig nicht nur die bisher auf der Krankenkassen-Karte gespeicherten Daten abrufbar sein, sondern auch Krankheitsdaten, Arztbriefe, Diagnosen (AIDS, Krebs, Diabetes, Potenzprobleme, Nervenzusammenbruch oder Erbkrankheiten) und verordnete Medikamente).
„Unabhängig von der zweifelhaften Notwendigkeit der elektronischen Gesundheitskarte aus medizinischer Sicht, sprechen gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“, betont Lichdi.
„Die elektronische Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einem gigantischen Computernetzwerk, dem sich künftig alle Arztpraxen, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Psychotherapeuten, alle ca. 300 Krankenkassen, Krankengymnasten, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen sollen. Die Frage ist, wie hier noch der ärztlichen Schweigepflicht genügt wird.“
Hintergrund:
Nach Auskunft der Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) laufen in der sächsischen Testregion Löbau-Zittau die Vorbereitungen zu den ersten Online-Anwendungen. Die flächendeckende Einführung wurde schon mehrfach verschoben. Nach aktuellem Zeitplan soll die elektronische Gesundheitskarte am 1. April 2009 für alle Versicherten eingeführt werden.