Datum: 29. Oktober 2008

PM 2008-330: Gerstenberg zu Hochschulgesetz: Koalition bleibt bei Änderungen hasenfüßig

Unzureichende Änderungen bei Personal- und Finanzautonomie – weiter verfassungsrechtliche Zweifel beim Hochschulrat
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert die von der Koalition beschlossenen Änderungen zum Hochschulgesetz als unzureichend.
Die Koalition hatte einen erweiterten Senat und Änderungen bei der Erprobungsklausel beschlossen. „Die durchgehende Kritik der Hochschulen in der Anhörung hat zumindest teilweise Wirkung gezeigt. Ohne die allseits geforderte Einführung eines erweiterten Senats hätte die Koalition jeglichen Kredit bei den Hochschulen verloren“, so der hochschulpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.
Die schwerwiegendsten Probleme wurden seiner Auffassung nach aber nur entschärft, nicht beseitigt: „CDU und SPD hätten die Chance gehabt, die Eigenständigkeit des Parlaments gegenüber der Staatsregierung zu zeigen – diese Chance wurde kleinmütig vertan. Die Koalition bleibt bei ihren Änderungen hasenfüßig.“
Das ursprünglich verfolgte Ziel der Finanz- und Personalautonomie sieht der Hochschulexperte nicht verwirklicht: „Die Hochschulen werden durch etliche Rechtsverordnungen gegängelt und das geplante Controlling wird sie stärker denn je regulieren. Ein Aufstieg der sächsischen Hochschulen in die erste Wissenschaftsliga ist so kaum möglich. Unterm Strich bleibt: Zweitklassige Hochschulen werden künftig erstklassig kontrolliert – das ist das Gegenteil von Hochschulautonomie.“
Dass die Hochschulen nun über 20 Prozent des Personals frei verfügen können, reicht Gerstenberg nicht: „Statt 10 oder 20 Prozent brauchen wir endlich eine Kombination aus 100 Prozent Flexibilität beim Personaleinsatz und berechenbarer Tarifbindung. Anstatt landesweit zu regeln, wie viel jeder Professor lehren darf, müssen künftig die Hochschulen, wie im grünen Gesetzentwurf vorgesehen, eigenständig darüber entscheiden können.“
Gerstenberg kritisiert, dass sich bei der Rolle des Hochschulrats nichts geändert hat. „Der Hochschulrat besitzt einen unverändert hohen Einfluss auf Genehmigungen und Entscheidungen wie über den Wirtschaftsplan. Unsere erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel bleiben bestehen.“ Demgegenüber stattet der grüne Entwurf den Hochschulrat verfassungskonform lediglich mit beratenden Kompetenzen aus.
Bei der Erweiterung der Erprobungsklausel setzen CDU und SPD Gerstenberg zufolge an der falschen Stelle an: „Ausgerechnet bei Hochschulzugang, Lehre und Studium, wo wir bundesweit mehr Verbindlichkeit brauchen, lässt die Koalition Experimente zu. Bei der dringend notwendigen Autonomie von Organisation und Verwaltung greift die Erprobungsklausel dagegen nicht. Hier gängelt das Gesetz mehr denn je.“
Gerstenberg plädiert für einen stärkeren Abbau von Rechtsverordnungen: „Die Koalition brüstet sich damit, vier von 14 Rechtsverordnungen abgebaut zu haben – unser Entwurf zeigt, dass mit 5 Rechtsverordnungen deutlich weniger Gängelung möglich ist.“
Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen des Landtags hofft Gerstenberg dennoch auf weitere Änderungen: „Wir haben mit unserem grünen Gesetzentwurf zahlreiche Regelungen, die die Koalition übernehmen kann. Die Koalition hat begonnen, auf die Hochschulen zu hören – wenn sie konsequent ist, zeigt sie Mut zu mehr Änderungen hin zu echter Autonomie und einem verfassungskonformen Gesetz.“