PM 2008-331: Finanzminister Unland deckt Datenhandel der Kommunen – Zwickau, Plauen, Hoyerswerda und kreisfreie Städte erzielten 2007 über 1,1 Mio Euro
Im Interesse der Bürger muss sich Staatsregierung endlich konstruktiv an der Debatte über besseren Schutz von Meldedaten beteiligen
Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE, ist über die Unkenntnis der Staatsregierung in Sachen Datenhandel empört.
Eine Kleine Anfrage Lichdis hat ergeben, dass weder die Staatsregierung noch die Gemeinden zuverlässige Statistiken über die Einnahmen aus dem Datenhandel führen. Dennoch erzielten die kreisfreien Städte sowie Zwickau, Plauen und Hoyerswerda im Jahr 2007 insgesamt über 1,1 Millionen Euro aus dem Datenhandel.
Auf die Frage zur rechtlichen Grundlage beim Umgang der kommunalen Meldeämter mit Daten antwortete Finanzminister Georg Unland (parteilos): „Die Meldebehörden sind durch Bundesgesetz verpflichtet, auf Antrag Vor- und Familienname sowie die Anschrift […] mitzuteilen, […].“
„Die Staatsregierung schreckt selbst von der offiziellen Verbreitung falscher Rechtsauskünfte nicht zurück, um den Handel sächsischer Kommunen mit den Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen und die damit erzielten Millioneneinnahmen abzusichern“, kritisiert der Innenpolitiker scharf.
„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (Az: 6 C 5/05) wurde jedoch klargestellt, dass die Städte und Gemeinden bundesrechtlich eben nicht zur Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft verpflichtet sind. Von einem Finanzminister ist zu erwarten, dass er die Rechtslage kennt.“
„Ich erwarte, dass sich die Staatsregierung endlich konstruktiv an einer Debatte über einen besseren Schutz von Meldedaten beteiligt. Die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD fordere ich auf, unserem Gesetzentwurf zur Einführung einer Einwilligung vor Datenherausgabe zuzustimmen. Denn nach der geltenden Rechtslage im Sächsischen Meldegesetz haben die Gemeinden leider das Recht, die Daten ihrer Bürger zu verkaufen. Dies tun sie auch aus finanziellen Interessen!“
Der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE wird erstmals am Montag, dem 3. November 2008 im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss beraten.
Kleine Anfrage „Entwicklung der kommunalen Einnahmen durch Handel mit Meldedaten“ (Drs. 4/13348)
Der grüne Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes“ (Drs. 4/13115)
Das Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Hintergrund:
„Die Auskunftserteilung nach § 34 Abs. 1 HmbMG bzw. § 21 MRRG steht jedoch im behördlichen Ermessen, so dass Raum für eine ergänzende Abwägung nach § 6 HmbMG bzw. § 6 MRRG verbleibt.“ (BVerwG vom 21. Juni 2006 (Az: 6 C 5/05), juris-Datenbank; Rz. 21)