Datum: 04. November 2008

PM 2008-333: GRÜNE fordern sachsenweites Mobilitätsticket für einkommensschwache Menschen – Haushaltsantrag

Gerade Bedürftigen, Familien mit Kindern und Senioren im ländlichen Raum müssen wir mehr Mobilität ermöglichen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert ab kommendem Jahr die Einführung eines Mobilitätstickets für einkommensschwache Menschen in Sachsen. Die Kosten für den neu zu schaffenden Haushaltstitel „Kofinanzierung Mobilitätsticket“ in Höhe von 12 Millionen Euro für das Jahr 2009 hat die Fraktion vollständig gegenfinanziert.
„Mobilität ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar, egal ob es um die Fahrt zur Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche oder einfach soziale Kontakte geht. Busse und Bahnen erfüllen die Mobilitätsansprüche umweltverträglich und klimaschonend“, erklärt Johannes Lichdi, umwelt- und verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE.
„Viele Menschen, ich denke besonders an Familien mit Kindern und Senioren, können sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund steigender Preise kaum noch leisten. Mit dem Mobilitätsticket soll für die rund 600.000 Menschen in Sachsen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, Mobilität insbesondere auch im ländlichen Raum finanziell gesichert sein.“
Finanziert wird das 12-Millionen-Vorhaben durch die Abschaffung der indirekten Subventionierung der Braunkohleförderung in Sachsen. Ende 2008 läuft die zurzeit noch gültige Befreiung von Förderabgaben für die Braunkohle aus. Wird sie nicht fortgesetzt, könnte der Freistaat bis zu 30 Millionen Euro Mehreinnahmen im Landeshaushalt verbuchen. Auch dies will die GRÜNE-Fraktion beantragen.
„Der Preis für das Mobilitätsticket soll 50 Prozent des Normalpreises einer Monatskarte nicht überschreiten“, erklärt Lichdi. „Der Freistaat muss dafür gemeinsam mit Kreisen und Verkehrsverbünden eine geeignete Lösung verhandeln und eine Kofinanzierung anbieten. Die Verkehrsverbünde sollten sich angemessen an den Kosten beteiligen, ebenso wie die Nutzer einen Eigenanteil beisteuern müssen.“
Die Verkehrsverbände sollten von der Staatsregierung bei der Ausgestaltung des Mobilitätstickets wie auch der Handhabung der Kofinanzierung einbezogen werden.
„Mit dem Vorhaben Mobilitätsticket schließen wir eine Gerechtigkeitslücke. Wir schaffen eine neue Schnittstelle von Daseinsvorsorge, Umweltpolitik und ÖPNV-Politik, können die Aufrechterhaltung der Mobilität im ländlichen Raum trotz demographischen Wandels absichern und kommen den Klimaschutzzielen im Verkehrssektor näher“, fasst Lichdi zusammen.
Hintergrund:
Das Mobilitätsticket soll mindestens Fahrten in der jeweiligen Tarifzone des Wohnortes plus Fahrten ins jeweilige Oberzentrum ermöglichen. In Gebieten ohne Tarifzone werden vergleichbare Entfernungen vom Wohnort zugrunde gelegt.
Nutzungsberechtigt sind alle Menschen, die ALG II oder Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen sowie deren Bedarfsgemeinschaften und Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Eckpunktepapier „Mobilitätsticket einführen“ Hintergrundpapier „Braunkohlesubvention – das Beispiel der sächsische Feldes- und Förderabgabe“