PM 2008-339: Warum will die Staatsregierung bei der Suchtberatung kürzen?
Zahl der Personen, die Rat und Unterstützung suchen, steigt an
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert, die Finanzierung der sächsischen Suchtberatungsstellen an die gewachsenen Herausforderungen anzupassen. Ein entsprechender Antrag wird am Mittwochabend im Landtag behandelt.
„Warum will die Staatsregierung bei den Suchtberatungsstellen im Haushalt 2009/2010 um 50.000 bzw. 200.000 Euro kürzen?“, fragt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Die Aufgaben der sächsischen Suchtberatungsstellen nehmen trotz abnehmender Bevölkerungszahlen zu. Denn die Zahl der Personen, die in den Beratungsstellen Rat und Unterstützung suchen, steigt an. In Teilen Sachsens liegt der Konsum gerade von Drogen wie Crystal deutlich über dem Bundesdurchschnitt.“
„Diese Kürzungspolitik widerspricht dem einstimmigen Landtagsbeschluss zum Ausbau der Suchtkrankenhilfe von Juli 2006, der auch von der Staatsregierung begrüßt wurde“, kritisiert Herrmann. „Ohne eine gesicherte Finanzierung ist ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot nicht zu gewährleisten. Das Bemühen um die sächsische Suchtkrankenhilfe droht zum bloßen Lippenbekenntnis zu werden.“
„Aus den Suchtberatungsstellen ist zu hören, dass Hilfesuchende inzwischen oft mehrere Wochen auf ihren ersten Beratungstermin warten müssen. Mir ist vollkommen unklar, wie die Staatsregierung einen qualitätvollen und den Aufgaben angemessenen Ausbau versprechen kann und gleichzeitig die Haushaltsmittel kürzt“, fügt Elke Herrmann hinzu.
Grüner Antrag „Finanzierung der ambulanten Suchtkrankenhilfe sicherstellen“ (Drs. 4/13701)
Hintergrund:
2006 hat der Landtag einen Antrag der Koalition zum Ausbau der Suchthilfe in Sachsen beschlossen (Drs. 4/4268).
Laut Haushaltsentwurf 2009/2010 sollen 2009 50.000 Euro und 2010 200.000 Euro bei den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen gekürzt werden.
Der aktuelle Antrag der GRÜNEN-Fraktion wird von einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf begleitet, der den Haushaltstitel, aus dem die Suchtberatungsstellen finanziert werden, um 500.000 Euro pro Jahr aufstockt.