PM 2008-341: Koalition foult beim Personenstandsreformgesetz – GRÜNE sorgen für Anhörung
Kosten für Lebenspartnerschaft von Schwulen oder Lesben sollen nicht höher sein, als die der Eheschließung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat eine Anhörung im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung des Personenstandsreformgesetzes (Drs. 4/13412) durchgesetzt.
Denn die Staatsregierung plant, die gebührenrechtliche Privilegierung der Ehe gegenüber Lebenspartnerschaften aufrecht zu erhalten.
„Wird der Gesetzentwurf unverändert beschlossen, droht Schwulen und Lesben für Verpartnerungen mehr als das Doppelte zu zahlen als bei Eheschließungen“, empört sich Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Wer glaubt, die Ehe durch die Diskriminierung von Schwulen und Lesben schützen zu können, dokumentiert nur sein verstaubtes Familienbild.“
Entsetzt zeigt sich Lichdi über das Verhalten der SPD-Fraktion. „In Fragen moderner Gesellschaftspolitik verspielt die SPD die Erfolge der rot-grünen Bundesregierung.“
Im Gesetz ist eine Ermächtigung für das Innenministerium enthalten, die Gebührentatbestände durch Rechtsverordnung festzulegen. Ein Änderungsantrag der GRÜNEN, der unterschiedliche Gebühren für die Verpartnerung und Eheschließung ausschließt, wurde abgelehnt. So bestimmen die Kommunen die Höhe der Kosten für Verpartnerungen, während die Gebühren für die Eheschließung bundesgesetzlich geregelt sind.
Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es aber keinen sachlichen Grund.
Da die CDU diese Änderung blockierte, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anhörung beantragt.
Der Termin für die öffentliche Anhörung wurde auf Montag, den 17. November 2008, 10:00 Uhr, im Raum A 600 des Sächsischen Landtags, festgelegt.
Die GRÜNE–Fraktion hat Herrn Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland und Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. als Sachverständigen benannt.