Datum: 24. November 2008

PM 2008-354: Anhörung zu höheren Gebühren für Lesben und Schwule – verfassungswidrig und nicht praktikabel

Staatsregierung ist beim Personenstandsgesetz unter Druck 
Nach der Anhörung zur Reform des Personenstandsgesetzes in der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses sieht Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Staatsregierung unter Druck.
„Die Anhörung hat uns in unserem Eintreten für gleiche Gebühren für Ehe und Lebenspartnerschaft bestätigt. Die vorgesehene Regelung der Staatsregierung ist sowohl verfassungswidrig als auch und praxisfern.“
Alle geladenen Rechtsanwälte haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der höhere Gebühren für Lebenspartnerschaften als für die Eheschließung vorsieht, als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes gewertet.
Die Vorsitzende Landesfachverbandes für Standesbeamtinnen und Standesbeamte, Frau Sabine Otto, erklärte, dass die Amtshandlungen für Lebenspartnerschaften in der Regel sogar weniger aufwändig als für Ehen sind und dass sie <<>.
Auch der Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes, Herr Falk Gruber; sprach sich dafür aus, dass man sich an den Regelungen anderer Bundesländer orientiert.
„Diese setzen in der Mehrzahl gleiche Gebühren an“, kommentiert Gerstenberg.
„Die Idee der unterschiedlichen Gebühren zeigen die ideologische Verbohrtheit der CDU dominierten Regierung“, kritisiert Gerstenberg den Gesetzentwurf der Staatsregierung.
„Unser Sachverständiger Herr Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D. und Vorsitzender des Lesben- und Schwulenverbandes hat treffend erklärt, dass eine gebührenrechtliche Benachteiligung der Lebenspartnerschaften wohl kaum dazu führen würde, dass mehr Menschen sich dazu entschließen, eine Ehe einzugehen. Die Ungleichbehandlung ist daher nicht aus Gründen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe gerechtfertigt. Sie ist vielmehr ein Schlag ins Gesicht der sächsischen Lesben und Schwulen.“
Die GRÜNE-Fraktion hatte die Anhörung zum Gesetz wegen der geplanten Diskriminierung von Schwulen und Lesben beantragt. Der Abgeordnete Gerstenberg vertrat dabei heute seinen Kollegen Johannes Lichdi.