Datum: 24. November 2008

PM 2008-363: Sächsischer Verfassungsgerichtshof stärkt die Freiheit der Mandatsausübung

Mitarbeiterauswahl der Abgeordneten nicht durch Landtagsverwaltung
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Johannes Lichdi, begrüßt die heutige Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs:
„Essentiell für die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats ist es, seine Mitarbeiter selbst auszuwählen. Das Verfassungsgerichtshof hat dieses Recht anerkannt und der Landtagsverwaltung die Grundlage entzogen, mit finanziellem Zwang die Auswahl der Abgeordneten zu mindern.“
Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im November 2007 hatte der Landtag beschlossen, den Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern davon abhängig zu machen, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird und dieses keine Eintragung wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat enthält. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte heute entschieden, dass diese Regelung nicht mit der Sächsischen Verfassung (Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf) vereinbar ist. Die Ablehnung einer Zahlung kommt nach Auffassung des Gerichts auch bei Vorstrafen nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn im Einzelfall die Vertrauenswürdigkeit des Landtages oder der parlamentarische Betrieb tatsächlich gefährdet wird.
Die Grüne Fraktion hatte im Gesetzgebungsverfahren zum 11. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem diese Voraussetzung gestrichen werden sollte und im Gesetzgebungsverfahren zum 12. Änderungsgesetz Abgeordnetengesetz einem entsprechenden Änderungsantrag der Linken zugestimmt.