PM 2008-366: 17 (Vor-) Ermittlungsverfahren gegen Journalisten mit Bezug zur Aktenaffäre
Einschüchterung von Journalisten durch staatsanwaltliche Ermittlungen gefährdet die Pressefreiheit
Bezüglich der Aktenaffäre haben die sächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt 17 staatsanwaltschaftliche Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren gegen Journalisten eingeleitet.
Das teilte das Justizministerium auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (GRÜNE) mit.
Sieben Verfahren wurden laut Justizministerium eingestellt. Eines endete mit einer rechtskräftigen Verurteilung. In vier weiteren Verfahren wurde jeweils der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Fünf Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
„Die breitflächigen Ermittlungen der Minister Geert Mackenroth unterstellten Staatsanwaltschaften stärken nicht das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz“, kritisiert Johannes Lichdi, der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Sie bergen die Gefahr, Journalisten einzuschüchtern und gefährden damit die Pressefreiheit.“
„Das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Aktenaffäre um die geheimen Datensammlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof anerkannt“, stellt Lichdi fest.
„Die Anzahl der Ermittlungsverfahren erinnern eher an die berühmte Schrotflinte: einen wird es schon treffen.“
„Die Unabhängigkeit der Medien muss von den Staatsanwaltschaften berücksichtigt werden. Dem Grundrecht der Pressefreiheit kommt bei der Berichterstattung um die seit dem 12. Mai 2007 öffentlich gewordenen Datensammlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz erhebliche Bedeutung zu, da an der Aufdeckung von Missständen ein überragendes öffentliches Interesse besteht“, so Lichdi.
Wie aus der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage weiter hervorgeht, ging bzw. geht es bei den 17 Ermittlungsverfahren, neben dem Tatvorwurf der üblen Nachrede, unter anderem auch um die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie den Tatvorwurf der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen.
Kleine Anfrage: Ermittlungen gegen Journalisten im Zusammenhang mit der Aktenaffäre um die Datensammlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz(Drs. 4/13516)