PM 2008-367: Koalition lehnt Stärkung des Staatsschutzes zur Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten ab
Uns nützen keine Eingreiftruppen, wenn kriminelle Nazis nicht verurteilt werden können
Der Antrag der Fraktion GRÜNE im Zuge der Haushaltsverhandlungen die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten mit jeweils zwei zusätzlichen Stellen für Staatsanwälte und Richter zu stärken, wurde heute im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss von der Koalition abgelehnt.
„Justizminister Geert Mackenroth nimmt damit billigend in Kauf, dass schwere rechtsextremistische Straftaten nicht zeitnah verfolgt werden können“, ist Johannes Lichdi, rechts- und innenpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE empört.
„Die Personalnot in diesem Bereich ist seit Jahren hinlänglich bekannt. Verfahren bleiben teilweise über Jahre liegen, was auch eine Verringerung des Strafmaßes zur Folge haben kann.“
Beispielhaft ist der Prozess gegen die mittlerweile verbotene rechtsextremistische Organisation „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS). Hier wird der Vorwurf erhoben, dass aufgrund der Verfahrensdauer die Anklage gegen Mitglieder beinahe verjährt wäre.
„Die in der vergangenen Woche von Landespolizeipräsident Bernd Merbitz angekündigte spezielle polizeiliche Eingreiftruppe gegen Terror und Extremismus nützt nichts, wenn Straftäter von der Justiz nicht sofort verfolgt werden.“
„Wir fordern die Koalition auf, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und dem gegenfinanzierten grünen Antrag im federführenden Haushaltsausschuss und im Plenum zuzustimmen.“
Hintergrund:
Die Gegenfinanzierung der je zwei Stellen für Richter und Staatsanwaltschaft erfolgt durch Stellenstreichung beim Landesamt für Verfassungsschutz. Im Vergleich zu anderen Bundesländern im Westen Deutschlands wie z.B. Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen mit derzeit 20 Stellen überbesetzt.
Momentan sind drei Richter an der Dresdner Staatsschutzkammer für die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten zuständig. Allerdings steht ihnen nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit für solche Prozesse zur Verfügung. Das Gericht ist überlastet. Prozessstau ist die Folge. Derzeit sind 21 Verfahren in der Warteschleife.