PM 2008-372: GRÜNE kritisieren Pläne der Staatsregierung, künstliche Befruchtungen nur bei verheirateten Paaren zu fördern
Unterstützung zuerst für die, die es sich nicht leisten können
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert Staatsregierung und Koalition für ihre Pläne, künstliche Befruchtungen nur bei verheirateten Paaren fördern zu wollen – unabhängig vom Einkommen.
„Die Staatsregierung erläutert dieses Haushaltstitel tatsächlich damit, dass Kosten für künstliche Befruchtungen <
„Es geht hier um Probleme von Menschen und nicht um zweifelhafte demographische Ziele der Staatsregierung.“
„Wenn es der Staatsregierung wirklich um die Betroffenen geht, müssen auch nicht-verheirateten Menschen die Kosten für eine Behandlung künstlicher Befruchtung erstattet werden. Ob Kinder in einem liebevollen Umfeld aufwachsen, ist nicht von der Ehe abhängig. Ich halte dies für eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung“, so Herrmann.
„Zwar hat das Bundesverfassungsgericht auf die Klage einer Leipzigerin erklärt, der Staat müsse nicht in gleicher Weise die Kosten für nicht-verheiratete Paare übernehmen. Es steht ihm jedoch frei, dies zu tun.“
„Zudem werden nur künstliche Befruchtungen mit Ei- und Samenzellen der Ehegatten von den gesetzlichen Krankenkassen hälftig ersetzt. D. h. wenn Samen eines anderen Mannes erforderlich werden, weil der Partner unfruchtbar ist, zahlt die Krankenkasse nichts. Hier besteht weiterer Änderungsbedarf.“
„Wir wollen den Titel radikal auf 200.000 Euro kürzen und die Mittel auf die Menschen konzentrieren, die aufgrund fehlenden oder geringen Einkommens eine In-Vitro-Fertilisation-Behandlung nicht aus eigenen Mitteln (mit)finanzieren können.“
Hintergrund:
Nur 17-20 Prozent aller Paare bekommen nach dem ersten Versuch, tatsächlich ein Baby. Ca. 50 Prozent bleiben auch nach mehreren Behandlungen dauerhaft kinderlos.