Datum: 01. Dezember 2008

PM 2008-375: Ehe und Verpartnerung – Kommunen können künftig gleiche Gebühren erheben

Erster Schritt in die richtige Richtung – werden uns weiter für gesetzliche Gleichstellung einsetzen
In der letzten Sitzung des Innenausschusses lehnte die Koalition den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine gebührenrechtliche Gleichstellung von Ehe und Verpartnerung ab. Dennoch zeichnet sich eine leichte Verbesserung ab.
„Der öffentliche Druck der vergangenen Wochen hat dazu geführt, dass der Plan der Staatsregierung, Schwule und Lesben bei Verpartnerungen gegenüber Eheschließungen zu benachteiligen, nicht aufgegangen ist“, kommentiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Ergebnis.
Durch eine Rechtsverordnung wird festgelegt, dass die Gebühr für Eheschließung nicht kostendeckend sein muss. Sie soll in der Regel bei 40 Euro liegen. Als Kompromiss in der Koalition werden die Kommunen nun ermächtigt, die Gebühren für die Verpartnerung selbst festzulegen. Ihnen wird dabei in der Regel eine Rahmengebühr von 40 bis 70 Euro vorgegeben.
 
„Ich bin froh, dass mit Festsetzung der Rahmengebühr zumindest leichte Bewegung in die Sache gekommen ist und die Kommunen in der Lage sind, gleiche Gebühren für Eheschließung und Verpartnerung zu erheben“, so Lichdi.
„Ich bedaure es jedoch, dass die Koalition sich nicht dazu durchringen konnte, ihr verstaubtes Familienbild endgültig über Bord zu werfen und die Ehe gegenüber der Verpartnerung von Lesben und Schwulen weiterhin über das Gebührenrecht privilegiert.“
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass Eheschließung und Verpartnerung auf der gesetzlichen Ebene gleichgestellt werden“, verspricht der grüne Abgeordnete.
Das neue Gebührenrecht soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.