Datum: 04. Dezember 2008

PM 2008-382: „Kompromiss“ BKA-Gesetz: Flamme des Widerstands bei der SPD schon wieder erloschen?

Sachsen darf Kompromiss auch nach Änderungen im Bundesrat nicht zustimmen
Die Einigung der Koalition in Berlin beim BKA-Gesetz kritisiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Mit der Zustimmung zu diesem Kompromiss hat die SPD bewiesen, dass ihr vorläufiges ‚Nein‘ im Bundesrat nur ein kleines Strohfeuer des Widerstands war.“
„Mit der Streichung der Eilzuständigkeit für die Online-Durchsuchung wurde lediglich einer der vielen Punkte des Gesetzes entschärft. Die Einführung des Richtervorbehalts bei der Online-Durchsuchung ist in Eilfällen nötig, aber reicht nicht aus, um die Bürgerrechte zu wahren.“
„Die Koalition in Berlin ist auf dem Weg, das BKA zu einer Bundespolizei auszubauen, die zugleich ihr eigener Geheimdienst ist. Bisher waren allein die Länder für die Gefahrenabwehr zuständig. Ob dieses Unterfangen geeignet ist, die Bürgerinnen und Bürger vor Anschlägen zu schützen, bleibt fragwürdig.“
Die Fraktion GRÜNE fordert deshalb die Staatsregierung in einem aktuellen Antrag auf, dass Sachsen dem BKA-Gesetzentwurf auch nach den Änderungen im Bundesrat am 19. Dezember nicht zustimmt. Der Antrag steht kommende Woche auf der Tagesordnung des Plenums.
„Das BKA-Gesetz bedeutet ein Übermaß an Freiheitsbeeinträchtigungen durch umfassende heimliche Befugnisse wie dem Video- und Lauschangriff, Rasterfahndungen und dem Abhören von Telefonaten durch das Bundeskriminalamt“, begründet Lichdi die Forderung.
 
„Wir sehen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht umgesetzt. Offenbar sollen nach wie vor ermittelnde Beamte des BKA selbst entscheiden, ob und welche Eingriffe in den Kernbereich der privaten Lebensführung einem Richter vorgelegt werden. Nach dem Kompromiss bleibt es dabei, dass für Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten nur noch ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht gilt, sie sogar z. T. auskunftspflichtig sind. Hier muss erheblich nachgebessert werden.“ Der Antrag „BKA-Gesetz ablehnen – Deutschland brauch keine Bundesgeheimpolizei“ (Drs. 4/13929)