PM 2008-393: Finanzausgleichsumlage – Solidarität ja, aber Begrenzung nötig
Der maximale Umlagesatz sollte auf 30 Prozent begrenzt, der Einstiegs-Umlagesatz auf 10 Prozent festgelegt werden
In der Diskussion um die Finanzausgleichsumlage der Kommunen legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag in einem Entschließungsantrag einen Gegenvorschlag vor.
„Die reicheren Kommunen sollen mehr als von der Staatsregierung geplant, von der Differenz zwischen ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf behalten können“, fordert Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN. „Der maximale Umlagesatz sollte auf 30 Prozent begrenzt und der Einstiegs-Umlagesatz auf 10 Prozent festgelegt werden.“ Der Umlagesatz steigt nach diesem Vorschlag linear nach Stärke der Finanzkraft an.
„Die Einführung der Finanzausgleichsumlage ist prinzipiell ein geeigneter Schritt, um zu einem regionalen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen im Freistaat beizutragen“, so die GRÜNEN-Chefin. „Die geplante Abschöpfung bei finanzstarken Gemeinden mit bis zu 50 Prozent im dritten Jahr ist zu stark, der Anreiz zur Pflege eigener Steuerquellen wird nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf zu stark verringert.“
„Die Staatsregierung sollte dem Landtag bis zum 1. Februar 2008 ein entsprechendes Änderungsgesetz zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorlegen“, fordert Hermenau.