Datum: 11. Dezember 2008

PM 2008-395: Zerrüttetes Verhältnis zwischen Justizministerium und Berufsverbänden?

Heftige Vorwürfe Mackenroths gegenüber Berufsverbänden offenbaren die Hilflosigkeit des Justizministers
Zum Vorwurf des Justizministers an die Berufsverbände von Richtern und Staatsanwälten, ‚diffamierende Kampagnen‘ zu führen (Pressemitteilung des SMJus vom 10.12.2008: „Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist Vorwürfe gegen Staatssekretärin Hauser zurück“), erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Es erstaunt, dass Justizminister Geert Mackenroth das Verhalten von Staatssekretärin Gabriele Hauser immer noch verteidigt. Wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorgelegen haben, dass die Staatsanwaltschaft Bautzen nicht ordentlich ermittelte, hätte die Dienstaufsicht einschreiten können. Dieses Verfahren ist nicht ohne Grund formalisiert, worauf der ehemalige Sächsische Datenschutzbeauftragte, Thomas Giesen, kürzlich in der Sächsischen Zeitung zu Recht hingewiesen hat (6.12.). Die informellen Telefonate von Staatssekretärin Hauser wurden nicht dokumentiert, so das Justizministerium in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2008 (Drs. 4/13323). Der reguläre Dienstweg geht vom Generalstaatsanwalt über die Staatsanwaltschaften und nicht direkt über die Staatssekretärin (Pkt. 5 des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen)“
„Der Vorwurf von Staatsminister Mackenroth an die Berufsverbände von Richtern und Staatsanwälten, eine diffamierende Kampagne gestartet zu haben, zeigt, dass das Verhältnis offensichtlich zerrüttet ist. Er hat es nicht vermocht, ein gedeihliches Arbeitsverhältnis herzustellen. Das Einschlagen auf die Berufsverbände erscheint hilflos.“ Grüner Antrag zur „Einflussnahme des Staatsministerium der Justiz auf Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bautzen – Unabhängigkeit der Sächsischen Justiz stärken “ (Drs. 4/13323)
Hintergrund:
1. Verwaltungsvorschrift – Auszug des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften – VwVOrgStA) Vom 12. Januar 1998 […] II. Abschnitt
Aufsicht und Leitung
4. Aufgaben des Behördenleiters
(1) Im Rahmen seiner Dienstaufsicht sorgt der Behördenleiter für eine zeit- und sachgerechte, einheitliche Behandlung der Geschäfte. Er hält in angemessenen Zeitabständen Dienstbesprechungen mit den Abteilungsleitern ab und nimmt Geschäftsprüfungen vor.
(2) Der Behördenleiter sorgt dafür, dass er über alle bedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere über solche, in denen eine Berichtspflicht besteht, unterrichtet wird, und dass in diesen Sachen wichtige Maßnahmen nicht ohne seine Kenntnis getroffen werden.
(3) Justizverwaltungssachen, insbesondere Dienstaufsichtssachen, bearbeitet der Behördenleiter. Er kann Angehörige seiner Behörde zur Mitarbeit heranziehen und ihnen einzelne Geschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen.
5. Besondere Aufgaben des Generalstaatsanwalts
(1) Der Generalstaatsanwalt übt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften aus.
(2) Der Generalstaatsanwalt prüft die Geschäfte der Staatsanwaltschaften und ihrer Zweigstellen. Er führt regelmäßige Dienstbesprechungen mit den Leitenden Oberstaatsanwälten durch.
2. Einflussnahme des Staatsministeriums der Justiz auf Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bautzen – Unabhängigkeit der Sächsischen Justiz stärken – Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs. 4/13323