Datum: 18. Dezember 2008

PM 2008-404: Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre 2 – Hindinger bestätigt, dass ‚Abseits III‘ auf anderen Quellen als ausschließlich ‚Gemag‘ beruhte

Pressemitteilung

Nr.: 404/2008
Datum: 18.12.08
Warum wurde lange vor 2006 ‚Abseits III‘ angelegt, wenn keine Hinweise auf korruptive Netzwerke vorlagen?
Zu den Aussagen des für das ehemalige Referat ‚Organisierte Kriminalität‘ zuständigen früheren Abteilungsleiters des Landesamtes für Verfassungsschutz, Christoph Hindinger, in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Aktenaffäre erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Herr Hindinger räumte ein, dass das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichts im Jahr 2005 zum Verbot der Beobachtung ‚Organisierter Kriminalität‘ durch das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Bezug zur Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung keine Änderungen in der Arbeit hervorgerufen hat.“
„Hindinger bestätigte außerdem, dass der Komplex Abseits III weit vor der Quelle ‚Gemag‘ aufgrund anderer Quellen angelegt worden sei.“
Nach der Legende der Staatsregierung steht der Deckname ‚Gemag‘ für den Leipziger Kriminalkommissar Georg Wehling
„Es bleibt die Frage offen, warum lange vor den Aussagen des Leipziger Kriminalkommissars Georg Wehling im Mai 2006 ein entsprechender Vorgang angelegt und bearbeitet wurde, wenn keine Hinweise auf korruptive Netzwerke vorgelegen haben?“