Datum: 18. Dezember 2008

PM 2008-405: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen UA-Zeugen Wehling

Staatsanwaltschaft Dresden hat mit diesem Vorgehen jeden Anspruch verspielt, als von der Regierung unabhängige Anklagebehörde wahrgenommen zu werden
Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen den gestern im Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre als Zeuge vernommenen Leipziger Kriminalkommissar Georg Wehling, erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag und rechtspolitischer Sprecher:
„Nach dem längst Zweifel an der Objektivität der Staatsanwaltschaft Dresden bestanden haben, beweist die neuerliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Georg Wehling, dass die Staatsanwaltschaft Dresden jeden Anspruch verspielt hat, als von der Staatsregierung unabhängige Anklagebehörde wahrgenommen zu werden.“
„Da der Zeuge Wehling vom Ausschuss rechtlich noch nicht entlassen worden ist, liegt im Rechtssinne keine Aussage vor. Diese Tatsache ist dem Belastungseifer der Staatsanwaltschaft Dresden, der alle möglichen Zeugen und Journalisten trifft, die nicht die Version der Staatsregierung bestätigen und sie flächendeckend mit Ermittlungsverfahren überzieht, offenbar zum Opfer gefallen.“
„Offensichtlich soll hier restlos aufgeräumt werden.“
„Allein diese Umstände nähren den Verdacht, dass an den Mutmaßungen über korruptive Netzwerke in Sachsen doch etwas dran ist.“