Datum: 19. August 2009

GRÜNE: Protest an der Leipziger HGB offenbart Mängel des neuen Hochschulgesetzes

Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordern angesichts der Proteste an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) Änderungen am neuen Hochschulgesetz.
"Die aktuellen Ereignisse an der HGB zeigen die fehlerhaften Regelungen bei Berufung und Mitbestimmung", so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Presseberichten zufolge gibt es an der Hochschule Proteste von Studierenden und Lehrenden gegen den Rektor der Hochschule und sein Vorgehen bei der Berufung der Nachfolge von Neo Rauch (u.a. LVZ vom 18.08.2009).
"Auch wenn ich die fachliche Diskussion um die Berufung des Nachfolgers von Neo Rauch nicht bewerten kann und will, zeigt das bisherige Berufungsverfahren die Mängel des erst seit Jahresbeginn geltenden Hochschulgesetzes auf. Das Gesetz ermöglicht es einem Rektor, Professuren über eine außerordentliche Berufung an allen Gremien vorbei zu besetzen. Es gibt keine Überprüfungsmöglichkeit, ob die Berufung wirklich frei von sachfremden Einflüssen nach dem Prinzip der Bestenauswahl erfolgt ist", so Gerstenberg.
"Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer richtigerweise die Berufungen in die Hochschulen verlagert, muss auch gesetzlich absichern, dass diese Entscheidungen verantwortlich und sachgerecht getroffen werden. Das hat die Staatsregierung wider besseres Wissen unterlassent. Deshalb muss umgehend durch eine Änderung des Hochschulgesetzes die außerordentliche Berufung abgeschafft und an jeder Hochschule eine Berufungsprüfungskommission eingeführt werden."
"Beide Vorschläge sind im Grünen Hochschulgesetzentwurf enthalten. Insbesondere die Berufungsprüfungskommission wurde in einem Gutachten des Hochschulforschungsinstitutes Wittenberg als <<intelligente hochschulrechtliche Innovation>> bezeichnet. Die Vorgänge an der HGB zeigen, dass es höchste Zeit für eine solche innovative Änderung des sächsischen Hochschulgesetzes ist", so Gerstenberg abschließend.