Datum: 07. Januar 2009

PM 2009-004: GRÜNE wollen Antritt von Wählervereinigungen zur Landtagswahl ermöglichen

"Der bisherige Ausschluss der Wählervereinigungen von den Landtagswahlen in Sachsen bedeutet eine Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE. "Das beschränkt die elementaren demokratischen Wahlrechte der Bürgerinnen und Bürger."
Dr. Dietrich Herrmann, TU Dresden, Institut für Politikwissenschaft, wies darauf hin, dass im letzten Jahrzehnt die Parteibindung der Bürgerinnen und Bürger extrem abgenommen hat, wogegen die Bedeutung der Wählervereinigungen deutlich zugenommen haben. "Mit dem Recht der Wählervereinigungen zur Landtagswahl anzutreten, kann die Rückbindung der Politik an die Bürger und die Bindung der Bürger an die Politik deutlich verbessert werden."
"In sieben von 16 Bundesländern, nämlich in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist die Teilnahme von Wählervereinigungen bei Landtagswahlen vorgesehen", so Herrmann. "Der Ausschluss von Wählervereinigungen schafft ein verfassungspolitisch nicht gerechtfertigtes Parteienmonopol und widerspricht der wünschenswerten Offenheit des politischen Wettbewerbs."
"Wählervereinigungen haben auch in Sachsen die Ernsthaftigkeit ihres politischen Engagements und ihre Bedeutung bei der politischen Willensbildung des Volkes erwiesen", so Lichdi. "Bei den Kreistagswahlen im Juni 2008 haben Wählervereinigungen in Sachsen 377.000 Stimmen – das sind 12,1 Prozent – und 100 Sitze erreicht. Wählervereinigungen sind nach der CDU und der LINKEN die drittstärkste kommunalpolitische Kraft – noch vor der SPD."
Gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 24. November 2008 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 50 vom 11. Dezember 2008, S. 1678f.) ist die Absicht der Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 1. Juni 2009 bei der Landeswahlleiterin schriftlich anzuzeigen. Die Landesliste und die Kreiswahlvorschläge sind bis zum 25. Juni 2008 einzureichen.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfes findet voraussichtlich am Mittwoch, den
21. Januar 2009, statt. Der Gesetzentwurf kann im federführenden Innenausschuss Ende Februar beraten und bereits im März beschlossen werden.  » Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf » Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 24. November 2008