PM 2009-006: Nachtragshaushalt/Qimonda – Budgetbewilligungsrecht des Parlaments geht vor Notbewilligungsrecht des Finanzministeriums
Die Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Steffen Flath zum angestrebten Rettungspaket für Qimonda kommentiert Antje Hermenau, Vorsitzende der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Verfassungsrechtlich ist die Frage ‚Nachtragshaushalt – ja oder nein?‘ bereits klar beantwortet: Das Budgetbewilligungsrecht des Parlaments geht vor das Notbewilligungsrecht des sächsischen Finanzministeriums (SMF). Diesen Grundsatz hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1977 festgelegt, er findet sich auch in den Verwaltungsvorschriften des SMF zur Sächsischen Haushaltsordnung.“
„Und das aus gutem Grund: Im Zuge eines Nachtragshaushalts kann das Parlament entscheiden, wie die benötigten 150 Mio. Euro aufgetrieben werden. Wählt man den anderen Weg (der Haushalts- und Finanzausschuss genehmigt auf Vorschlag des SMF ‚außerplanmäßige Ausgaben‘ und ihre Gegenfinanzierung), dann wird der Landtag auf das Abnicken der Vorschläge von der anderen Elbseite reduziert.“
„Flaths Erklärung legt eine Vermutung nahe: Für die Beteiligung Sachsens am Qimonda-Rettungspaket gibt es in der CDU keine ausreichende Mehrheit. Flath will daher den 150-Mio-Euro-Kredit ohne Parlamentsdebatte durch den Landtag mogeln.“