PM 2009-008: GRÜNE fordern mehr Raum für kommunale Bürgerbeteiligung
In der Anhörung am Donnerstag zu den Gesetzentwürfen zur Stärkung der Ortschaftsverfassung und zum Gesetzentwurf für ein Bürgerbeteiligungsgesetz haben die Sachverständigen deutlich gemacht, dass die Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Gemeindegebiet schon jetzt geltende Rechtslage ist.
"Auf Politikverdrossenheit und wachsende Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Funktionieren der Demokratie kann reagiert werden, indem ihnen niedrigschwellige Informationen und Beteiligung an Belangen ihres direkten Umfeldes ermöglicht werden", erläuterte der Sachverständige Dr. Dietrich Herrmann vom Institut für Politikwissenschaft an der TU Dresden. "Nichts eignet sich besser als dieses Instrumentarium auf kommunaler Ebene einzuführen. Politisches Engagement brauch die Aussicht, durch das eigene Handeln etwas zu bewirken."
Der Ortsvorsteher von Saupersdorf, Ortsteil der Stadt Kirchberg, Herr Schmidt, schilderte eindrücklich die erheblichen formellen und informellen Hürden die seitens der kommunalen Verwaltung aufgebaut werden können und die einer Bürgerbeteiligung entgegenstehen.
"Ich wünsche den Koalitionsfraktionen CDU und SPD den Mut, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Raum zur kommunalen Selbstverantwortung einzuräumen", erklärte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Das Thema Bürgerbeteiligung darf nicht weiter mit Desinteresse und Unverständnis gestraft werden."
» ‚Gesetz zur Stärkung der Ortschaftsverfassung‘ (Drs. 4/10924)
» ‚Bürgerbeteiligungsgesetz‘ (Drs. 4/13487)