PM 2009-026: Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder – GRÜNE: Entscheidung überfällig
Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts (Dienstag, 27.01.), dass die Berechnung der Hartz-IV-Kinderregelsätze aus den Regelsätzen für Erwachsene unzulässig ist, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Den finanziellen Bedarf von Kindern, deren Eltern Hartz IV erhalten, bei 60 Prozent des Bedarfs eines Erwachsenen festzulegen, kritisieren wir seit Jahren als willkürlich und fernab jeder Realität. Damit die Regelsätze sowohl kindgerecht als auch armutsfest sind, müssen sie eigenständig berechnet werden. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts muss sich der Gesetzgeber bei der Berechnung des Kinderregelsatzes am Bedarf der Kinder orientieren."
"Ich begrüße auch, dass die Richter erkannt haben, dass Kinder verschiedener Altersgruppen unterschiedlich viel Geld benötigen. Der Einheitsbetrag für alle Kinder vom Säugling bis zum Teenager muss der Vergangenheit angehören."
"Die Höhe der Leistungen für Kinder hat das Bundessozialgericht nicht bewertet. Klar ist, dass 211 Euro monatlich für Kinder bis 14 Jahre zu wenig sind. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion zur Erhöhung der Kinderregelsätze fand schon Im Dezember 2007 eine deutliche Mehrheit im Landtag."
"Ich hoffe, dass die jetzt angestoßene Überprüfung des Bedarfs dazu führt, dass Kinder, deren Eltern auf Hartz IV angewiesen sind, in Zukunft mehr Geld erhalten. Dies ist ein entscheidender Schritt, um Kinderarmut zu verhindern."
Hintergrund:
Im Dezember 2007 hatte die GRÜNE-Fraktion einen Antrag zur Erhöhung der Leistungen für Kinder nach dem SGB II (Hartz VI) und SGB XII (Sozialhilfe) ein in den Landtag eingebracht. Er wurde mit großer Mehrheit verabschiedet.
» Antrag "Kinderarmut verhindern – Erhöhung der Leistungen für Kinder nach SGB II und SGB XII" (Drs. 4/10585)