PM 2009-029: U-Ausschuss zur Korruptions- und Aktenaffäre: GRÜNE begrüßen Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Stärkung der Minderheitenrechte
Zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur Verletzung von Minderheitenrechten im Untersuchungsausschuss zur Korruptions- und Aktenaffäre erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obmann im 2. Untersuchungsausschuss:
"Ich begrüße das Urteil. Der Verfassungsgerichtshof hat damit festgestellt, dass die CDU/SPD-Blockade verfassungswidrig ist. Minderheitenrechte dürfen nicht derart missachtet werden, wie es von Seiten der Koalition geschehen ist."
"Es ist Armutszeugnis, dass wir in Sachsen erst alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen mussten, um die Aufklärungsarbeit im 2. Untersuchungsausschuss voran zu bringen, während Vertreter von CDU und SPD alles daran setzen, die Arbeit im Ausschuss zu verzögern."
"Der Verfassungsgerichtshof stützt unsere Befürchtung, dass die von der Ausschussmehrheit verursachte Untätigkeit, die Erfüllung des Untersuchungsauftrages zu vereiteln droht."
Hintergrund:
Linke und Grüne hatten gegen die Ausschussmehrheit von CDU und SPD geklagt, weil sie sich in ihren Minderheitenrechten verletzt sahen. Vertreter von CDU und SPD hatten die Umsetzung eines Beweisantrages zur Zeugenvernehmung mehrfach abgelehnt. Diese Zeugen sollten gehört werden, da sie keiner Aussagegenehmigung durch die Staatsregierung bedurften.