Datum: 27. Februar 2009

PM 2009-056: Wählervereinigungen können zur Landtagswahl 2009 nicht antreten

Die Fraktionen von CDU und SPD blockieren die rechtzeitige Änderung des Wahlgesetzes, die es Wählervereinigungen ermöglicht hätte, zu den Landtagswahlen 2009 anzutreten. Beide beantragten im heutigen Innenausschuss eine Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE. Eine Sondersitzung des Ausschusses lehnten sie allerdings ab.
"Mit einem Geschäftsordnungstrick haben die Vertreter von CDU- und SPD-Fraktion die rechtzeitige Änderung des Wahlgesetzes blockiert", kritisiert Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion GRÜNE.
"Natürlich haben die Fraktionen das Recht, Anhörungen zu Gesetzentwürfen zu verlangen. Allerdings hätten wir erwartet, dass alle Fraktionen das Interesse haben, den Gesetzentwurf so zu behandeln, dass Wählervereinigungen sich gegebenenfalls zu den Landtagswahlen 2009 anmelden können."
Der Sitzungskalender des Landtags sieht die nächste Innenausschusssitzung erst für den 30. April vor. Da eine Sondersitzung abgelehnt wurde, kann die Anhörung zum Gesetzentwurf erst dann stattfinden. Die Beschlussfassung von Ausschuss und Plenum ist damit jeweils erst im Juni möglich.
"Die Absicht der Beteiligung an der Landtagswahl ist aber gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin bis zum 1. Juni anzuzeigen", so Gerstenberg. "Wollen sich CDU und SPD unliebsame Konkurrenz vom Hals halten? Der Ausschluss der Wählervereinigungen von den Landtagswahlen bedeutet eine Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger."

Hintergrund:
Der grüne Gesetzentwurf hätte ohne Anhörung heute im federführenden Innenausschuss beraten und bereits im März beschlossen werden können. Hätte die Koalition einer Sondersitzung des Innenausschusses zur Anhörung zugestimmt, wäre die Beratung im Ausschuss Ende April und der Beschluss des Landtags Mitte Mai möglich gewesen.
Gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 24. November 2008 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 50 vom 11. Dezember 2008, S. 1678f.) ist die Absicht der Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 1. Juni 2009 bei der Landeswahlleiterin schriftlich anzuzeigen. Die Landesliste und die Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 25. Juni 2008 eingereicht werden.
In sieben von 16 Bundesländern – Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – sind Wählervereinigungen zu den Landtagswahlen zugelassen. » Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 24. November 2008 (PDF) » Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf (PDF)