PM 2009-062: Hochschulzulassung: GRÜNE warnen vor deutlichen Mehrkosten für Hochschulen durch neue Service-Agentur zur Studienplatzvermittlung
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag warnt vor erheblichen Mehrkosten für die sächsischen Hochschulen aufgrund der Einführung der Stiftung für Hochschulzulassung. Gestern (04-03-2009) hatten Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Länder eine bessere Koordinierung der Studienbewerbungen durch eine Service-Agentur angekündigt.
"Wir begrüßen, dass mit der Stiftung für Hochschulzulassung eine Koordinierungsstelle eingerichtet wird. Es ist grotesk, wenn ein beträchtlicher Teil der Studienplätze in Numerus-clausus-Fächern unbesetzt bleibt", erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion.
"Dafür wäre es notwendig, dass praktisch alle Hochschulen am Vermittlungsverfahren der neuen Service-Agentur teilnehmen. Das steht jedoch in den Sternen, da im Staatsvertrag, der in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen werden soll, die Kosten für die Hochschulen offen bleiben."
Gerstenberg fordert die Staatsregierung durch eine Kleine Anfrage zur Klarstellung der bisherigen und zukünftigen Kosten auf. "Laut Staatsvertrag müssen die Vermittlungsdienste der Stiftung für Hochschulzulassung von den Hochschulen bezahlt werden. Da die Teilnahme der Hochschulen freiwillig ist, können zu hohe Kosten abschrecken."
"Es muss rechtzeitig klar sein, was auf die Hochschulen zukommt", so Gerstenberg. "Unter Fachleuten werden Beträge von bis zu 50 Euro pro Vermittlungsfall genannt. Bei über 20.000 Studienanfängern in Sachsen käme auf die größeren Hochschulen ein Betrag im sechsstelligen Bereich zu. Das könnten die Hochschulen nur stemmen, wenn Sie bei Forschung und Lehre sparen. Einzige Alternative: sie machen beim Vermittlungsverfahren nicht mit. Aber das kann weder im Interesse der Studienbewerber noch des Freistaates sein."
Der Hochschulpolitiker fordert deshalb Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) auf, neu entstehende Kosten zu übernehmen: "Wenn der Freistaat die Teilnahme der Hochschulen garantieren will, muss er die zusätzlichen Kosten übernehmen. Ansonsten droht die groß angekündigte Service-Agentur zum Mauerblümchen zu werden."