PM 2009-064: Schnüffelei am Arbeitsplatz beenden – Arbeitnehmerdatenschutz stärken
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert ein Verbot heimlicher Überwachung von Arbeitnehmern, effektive Abwehrrechte gegenüber Arbeitgebern und stärkere Kontrollrechte für die Datenschutzbeauftragten. Ein entsprechender Antrag wird am Freitag, dem 13. März, im Landtag behandelt.
"Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk soll sich gegenüber der CDU und auf Bundesebene für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz noch in dieser Legislatur stark machen", fordert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion. "Dass entsprechende rechtliche Regelungen fehlen, wissen wir nicht erst seit den Datenschutz-Affären bei Deutscher Bahn, Telekom und Lidl."
"Die Datenschutzbeauftragten weisen seit Jahren darauf hin, dass Datenschutz ebenso zu guten und fairen Arbeitsbedingungen gehört, wie Chancengleichheit und gerechte Bezahlung", so der Abgeordnete.
"Dass ein entsprechendes Gesetz wegen der Kompliziertheit der Materie auf die nächste Legislatur verschoben werden soll, ist ein gesetzgeberisches Armutszeugnis für die CDU/SPD–Koalition auf Bundes- und Landesebene", so Lichdi. "Schließlich sind CDU und SPD nicht so zurückhaltend, wenn es darum geht, eingriffsintensive Befugnisse für Sicherheitsbehörden wie online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung in Gesetzesform zu gießen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Schutz der abhängig Beschäftigten weiter auf die lange Bank geschoben wird."
» Antrag ‚Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt stärken‘ (Drs. 4/14827)
Hintergrund:
In Sachsen waren im Jahr 2008 insgesamt vier Verfahren vor Arbeitsgerichten anhängig, die die Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Gegenstand hatten.
Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses und der hohen Zahl von Arbeitslosen ist davon auszugehen, dass nur extreme Fälle den Aufsichtsbehörden überhaupt bekannt werden. So sind im Jahr 2008 neun Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten eingegangen. Dabei wollten die Arbeitnehmer in vier Fällen ihre Arbeitgeber nicht nennen.
» Kleine Anfrage "Arbeitnehmerdatenschutz im Freistaat Sachsen" (Drs. 4/13506)