Datum: 04. Mai 2009

PM 2009-107: Wahlgesetz – Sachverständige befürworten Teilnahme von Wählervereinigungen an Landtagswahlen

In der Anhörung des Innenausschusses des Landtags zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes sprach sich die Mehrzahl der Sachverständigen für die Teilnahme von Wählervereinigungen an den Landtagswahlen aus.
Der Gesetzentwurf war im Januar von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Zielstellung vorgelegt worden, die Änderungen noch rechtzeitig vor der Landtagswahl 2009 zu erreichen.
Auch Prof. Werner Patzelt (TU Dresden), von der CDU benannter Sachverständiger, unterstütze die Zielstellung, dass Wählervereinigungen schon im Jahr 2009 bei Landtagswahlen antreten sollten. Er vertrat zudem die Auffassung, dass dies heute schon möglich wäre.
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE, Johannes Lichdi, fühlt sich durch die Anhörung bestätigt, und kündigte an, die Hinweise der Sachverständigen in den Gesetzentwurf einzuarbeiten.
Zugleich warf er den Vertretern von CDU- und SPD-Fraktion vor, weiter die rechtzeitige Abstimmung des Gesetzes im Mai-Plenum des Landtags verhindern zu wollen. "Nachdem die Koalitionsfraktionen Ende Februar trotz einer zweimonatigen Sitzungspause eine vorgezogene Anhörung des Gesetzentwurfes ablehnten, wird die Sondersitzung des Innenausschusses nun auf den 11. Mai – und damit zwei Tage vor der Landtagssitzung – terminiert. Ich sehe schon die Krokodilstränen, mit der die Vertreter von CDU und SPD erklären werden, dass eine rechtzeitige Abstimmung des Gesetzes leider nicht mehr möglich war."
In der Anhörung zum Gesetzentwurf hatte Dr. Dietrich Herrmann, von der Fraktion GRÜNE benannter Sachverständiger, noch einmal auf die Bedeutung des Gesetzentwurfes hingewiesen. "Dieses Gesetz würde den bisher abgeschlossenen Raum der Parteipolitik öffnen und engagierte, partei-ungebundene Bürger einladen, sich kreativ, kenntnisreich und verantwortungsvoll in das Parlament des Freistaats Sachsen einzubringen.
So könnte das Gesetz dazu beitragen, den Graben zwischen der Politik im Landtag und den Bürgerinnen und Bürgern zu schließen."

Hintergrund:
Hätte die Koalition Ende Februar einer Sondersitzung des Innenausschusses zur Anhörung zugestimmt, wäre am Donnerstag die Endberatung im Ausschuss und der Beschluss des Landtages Mitte Mai möglich gewesen. Eine Abstimmung im Juni-Plenum ist für eine Teilnahme von Wählervereinigungen an der Landtagswahl 2009 nicht mehr rechtzeitig genug.
Gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 24. November 2008 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 50 vom 11. Dezember 2008, S. 1678f.) ist die Absicht der Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 1. Juni 2009 bei der Landeswahlleiterin schriftlich anzuzeigen. Die Landesliste und die Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 25. Juni 2008 eingereicht werden.
In sieben von 16 Bundesländern – Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – sind Wählervereinigungen zu den Landtagswahlen zugelassen.