Datum: 04. Juni 2009

PM 2009-131: Weltumwelttag – GRÜNE: EU-Umgebungslärmrichtlinie endlich in Sachsen umsetzen – Umweltschutz ist Gesundheitsschutz

Anlässlich des Weltumwelttages (05. Juni) unter dem diesjährigen Motto ‚Umweltschutz – für unsere Gesundheit‘ kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag den mangelhaften Einsatz der Politik für Lärmschutz in Sachsen.
"Die EU-Umgebungslärmrichtlinie muss endlich in Sachsen umgesetzt werden", fordert Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher seiner Fraktion. "Die Gesundheitsgefahren durch Lärm werden nicht ernst genug genommen."
"Zwar haben 109 Gemeinden strategische Lärmkarten erarbeitet, aber die Lärmaktionspläne werden nicht aufgestellt", so der Abgeordnete. "Bis Ende März lag kein einziger Plan in Sachsen vor. Dabei sollten die Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2008 aufgestellt werden."
"Wie so oft hat die Staatsregierung die Chance dieser im Juni 2002 verabschiedeten EU-Richtlinie nicht erkannt und die Umsetzung bis auf den letzten Moment hinausgezögert", so der Abgeordnete. "Sachsen könnte beim Lärmschutz als Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger viel weiter sein."
Lichdi zieht einen Grund für die Verzögerung darin, dass die Kartierung anders als in anderen Bundesländern dezentral erfolgte. "Die nächste Stufe der Lärmkartierung, in der wesentlich mehr Gemeinden betroffen sein werden, muss deshalb zentral erfolgen. Sonst werden sich die konkreten Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Gesundheitsvorsorge noch lange hinauszögern."
Lärm schädigt die Gesundheit und verursacht bei Männern ein bis zu 30 Prozent höheres Herzinfarktrisiko. Eine Studie des Umweltbundesamtes ergab nun, dass Kinder im Alter zwischen 8 bis 14 Jährigen, die an einer stark befahrenen Haupt- oder Durchgangstraße wohnen und deren Kinderzimmer zur Straße ausgerichtet ist, im Durchschnitt leicht erhöhten Blutdruck haben. Der hohe Schallpegel führt außerdem zu Gehörschäden, die sich über das gesamte Leben hinweg summieren. » Studie des Umweltbundesamtes „Voll auf die Ohren“ 

Hintergrund:
Gemäß der EU – Umgebungslärmrichtlinie muss in den Ballungsräumen, an den Hauptverkehrsstraßen, den Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen die Geräuschbelastung in strategischen Lärmkarten dokumentiert werden. Diese Kartierung erfolgt in zwei Schritten:
1. Bis zum 30. Juni 2007 Kartierung der Lärmbelastung für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und für Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr.
2. Bis zum 30. Juni 2012 Kartierung der Lärmbelastung in Ballungsräume ab 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen ab 3 Millionen Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zügen/Jahr.