Datum: 11. Juni 2009

PM 2009-135: Wählervereinigungen können in Sachsen weiter nicht an Landtagswahlen teilnehmen – GRÜNER Gesetzentwurf abgelehnt

"Nach monatelanger Verzögerung der Beratungen lehnten es CDU- und SPD-Fraktion heute im Innenausschuss ab, Wählervereinigungen an den Landtagswahlen teilnehmen zu lassen", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Hat die CDU Angst vor weiteren Stimmverlusten oder warum möchte sie die rechtlichen Hürden für eine Wahlteilnahme nicht abbauen?", fragt Lichdi. "Vor dem Hintergrund des Erfolges von Wählervereinigungen bei den Kommunalwahlen fordere ich die Koalitionsfraktionen auf, dem Gesetzentwurf bei der Plenarbehandlung in zwei Wochen zuzustimmen."
"Der Vorwand von rechtlichen Bedenken kann nicht überzeugen", so der Abgeordnete. "Die GRÜNE-Fraktion hat die in der Gesetzes-Anhörung aufgezeigten Kritikpunkte mit einem eigenen Änderungsantrag ausgeräumt."

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf war im Januar mit der Zielstellung vorgelegt worden, die Änderungen noch rechtzeitig vor der Landtagswahl 2009 zu erreichen.
CDU- und SPD-Fraktion lehnten es ab, eine zweimonatige Sitzungspause für eine Sondersitzung zu nutzen, um die rechtzeitige Schlussabstimmung der Gesetzesänderung im Mai zu sicherzustellen.
In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses sprach sich eine Mehrzahl der Sachverständigen für die Ermöglichung der Teilnahme von Wählervereinigungen an Landtagswahlen aus.
In sieben von 16 Bundesländern – Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland – sind Wählervereinigungen zu den Landtagswahlen zugelassen.