PM 2009-150: Besetzung der Frauenkirche in Grimma durch vier Asylbewerberfamilien
Zur Besetzung der Frauenkirche in Grimma durch vier Asylbewerberfamilien erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Ich verstehe nicht, wieso die Familien, obwohl sie Kinder haben, nicht in Wohnungen leben dürfen. Zumindest zwei der Familien sind offensichtlich schon länger im Land. Asylsuchende mit Kindern bekommen in vielen Fällen eine Genehmigung, um nicht in einem Heim wohnen zu müssen. Ich frage mich, wieso das hier nicht möglich war und die Familien erst zu diesen Mitteln greifen mussten."
Sie fügt an: "Die Situation muss jetzt schnell geklärt werden. Es ist gut, dass sich sowohl der Pfarrer als auch der Landrat offensichtlich um eine Lösung bemühen. Ich hoffe, es geht im Sinne der Familie aus und sie können demnächst in eigene Wohnungen ziehen. Das ist auch im Interesse der betroffenen Kinder, denn gerade für sie sind Heime kein Ort zum Aufwachsen."
Obwohl Asylsuchende in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, lässt das Gesetz eine ganze Reihe Ausnahmen zu, die die sächsischen Landkreise jedoch sehr unterschiedlich nutzen. So können laut Jahresbericht der Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Beispiel in Chemnitz 70 Prozent aller Asylbewerber in Wohnungen leben, im Landkreis Leipzig aber nicht einmal die Hälfte. Noch restriktiver ist die Situation im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge: dort dürfen nur 2 von insgesamt 158 Flüchtlingen in einer Wohnung leben, der Rest lebt im Heim.