Datum: 06. Juli 2009

PM 2009-156: Für den GRÜNEN Abgeordneten Lichdi ist Anklage gegen Kriegsgegner nicht nachvollziehbar

Zur heutigen Verhandlung (Beginn: 13.30 Uhr) gegen den Kriegsgegner Jörg Eichler, vor dem Amtsgericht Dresden wegen des Verdachts auf Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch erklärt der innenpolitische Sprecher, Johannes Lichdi:
„Die Staatsanwaltschaft Dresden sollte lieber rassistische Gewalttäter verfolgen, als antimilitaristische Kriegsgegner unter fadenscheinigen Vorwänden vor Gericht zu zerren. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2007 ist klargestellt, dass die Verwendung von Nazisymbolen in eindeutig warnender und ablehnender Absicht nicht strafbar ist.“
Eichler war Inhaber einer internet-Domain, die zur Demonstration gegen den Großen Zapfenstreich 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufrief. Darauf war eine Graphik von Soldaten mit Stahlhelmen seit dem Kaiserreich über die Naziherrschaft, die DDR und die BRD zu sehen. Auf einem Helm waren die SS-Runen der Waffen-SS abgebildet.
Lichdi: „Die Graphik behauptet einen militaristischen Traditionsstrang der deutschen Armee unabhängig vom politischen System. Sie unterfällt – unabhängig vom Wahrheitsgehalt, über den sicher zu streiten ist, – eindeutig der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Ich frage mich, warum die Justiz mit derartigen Kanonen schießt: Schon 2006 hatte das Amtsgericht Dresden sogar die Durchsuchung der Wohnung von Eichler durchführen lassen und die Inhalte seiner Computer-Festplatten beschlagnahmt – ohne strafbare Inhalte zu finden.“
» Weitere Infos und die kriminalisierte Graphik unter: http://den-zapfen-streichen.blogspot.com/