Datum: 03. August 2009

PM 2009-174: GRÜNE fordern Landeszuschuss für Sozialtickets in ganz Sachsen

Anlässlich der Einführung eines Sozialtickets ab 1. August haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Forderung nach einem Landeszuschuss erneuert.
"Die große Nachfrage in Leipzig macht deutlich, dass das Sozialticket genau das richtig Angebot für  einkommensschwache Menschen in Sachsen ist", so Johannes Lichdi, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Land und Landkreise können gemeinsam den Preis auf unter  50 Prozent des Normalpreises drücken. Das Sozialticket ist der richtige Schritt gegen drohende Mobilitätsarmut."
Nach dem Konzept der GRÜNEN-Fraktion wird das Sozialticket durch 12 Millionen Euro Landesmittel kofinanziert. Dafür soll die indirekte Subventionierung der Braunkohleförderung  in Sachsen,  die Befreiung von Förderabgabe, abgeschafft werden.
"Mobilität ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar, egal ob es um die Fahrt zur Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche oder einfach soziale Kontakte geht. Busse und Bahnen erfüllen die Mobilitätsansprüche umweltverträglich und klimaschonend", erklärt Lichdi.
"Etliche Einkommensschwache können sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund steigender Preise kaum noch leisten. Mit dem Sozialticket soll für die rund 600.000 Menschen in Sachsen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, Mobilität insbesondere auch im ländlichen Raum finanziell gesichert sein."
"Der Preis für das Sozialticket soll 50 Prozent des Normalpreises einer Monatskarte nicht überschreiten", wünscht sich Lichdi. "Der Freistaat muss dafür gemeinsam mit Landkreisen und Verkehrsverbünden eine geeignete Lösung verhandeln und eine Kofinanzierung anbieten. Die Verkehrsverbünde sollten sich angemessen an den Kosten beteiligen, ebenso wie die Nutzer einen Eigenanteil beisteuern müssen."

Hintergrund:
In Leipzig haben schon 5.000 Menschen das Sozialticket vor dem 1. August gekauft. Nach dem grünen Konzept (hier wird das Sozialticket „Mobilitätsticket“
genannt) sollen mindestens Fahrten in der jeweiligen Tarifzone des Wohnortes plus Fahrten ins jeweilige Oberzentrum ermöglicht werden. In Gebieten ohne Tarifzone werden vergleichbare Entfernungen vom Wohnort zugrunde gelegt. Nutzungsberechtigt sind alle Menschen, die ALG II oder Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen sowie deren Bedarfsgemeinschaften und Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
» Hintergrundpapier "Braunkohlesubvention – das Beispiel der sächsische
Feldes- und Förderabgabe"