Datum: 26. August 2009

PM 2009-192: GRÜNE zum Tod einer Libanesin in Mittweida: Beispiellose Herzlosigkeit

Zum Tod der aus dem Libanon stammenden Frau A.T. in Mittweida (siehe auch FP Chemnitz vom 26.08., S. 14) erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Dem Ehemann Mann und den drei Kindern gilt mein tiefes Beileid. Ich verstehe nicht, wie es zu dieser Tragödie mit Wissen der Behörden um die Selbstmordgefährdung von Frau A.T. kommen konnte. Falls die Darstellung richtig ist, dass sich Mitarbeiter des Landratsamtes vorwerfen lassen müssen, nicht alles zur Rettung von Frau A.T. unternommen zu haben, ist das schlicht unfassbar."
"Ich erwarte, dass der Innenminister sofort auf lückenlose Aufklärung drängt. Mir scheint, dass es personelle Konsequenzen geben muss. Zu eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen möchte ich mich nicht äußern."
"Es zeugt von einer beispiellosen Herzlosigkeit, wenn einer Familie mit drei Kindern sowie einer Mutter, die als psychisch instabil gilt, eine eigene Wohnung verwehrt wird. Trotz entsprechender ärztlicher Atteste wurde ihnen ein Umzug von der Behörde verweigert." "In Mittelsachsen leben 23 Prozent aller Flüchtlinge in Wohnungen. Warum es gerade bei dieser Familie nicht der Fall war, zeugt vom Versagen der Behörden."
"Ich fordere den Innenminister auf, gerade die Unterbringung von Familien, die im Freistaat Asyl suchen, sachsenweit zu prüfen. Familien sollten meiner Ansicht nach so schnell wie möglich in Wohnungen ziehen dürfen."
"Wir GRÜNEN fordern seit Jahren die Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen. Die Verwaltungsreform, im Zuge derer verschiedene Asylbewerberheime geschlossen wurden, wäre eine gute Gelegenheit gewesen, diese Unterbringungspraxis im Freistaat zu beenden. Diese Chance wurde nicht genutzt."

Hintergrund:
Die Familie T. sollte am 24.08. aus dem Asylbewerberheim Frankenau (Mittweida) nach Mobendorf umziehen. Die Familie, die drei Kinder im Alter von 3, 7 und 10 Jahren hat, hatte mehrfach einen Antrag auf Unterbringung in einer Wohnung gestellt. Trotz ärztlicher Atteste und bekannter Selbstmordgefährdung wurde ihnen dieser Umzug verwehrt. Am 24.08. nahm Frau A.T. vor den Augen von zwei Heimmitarbeitern eine größere Anzahl von Tabletten, um den Umzug nach Mobendorf zu verhindern.
Laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates griffen die anwesenden Mitarbeiter nicht ein und unterließen jegliche Hilfeleistungen. Frau A.T. verstarb daraufhin am Mittag im Krankenhaus.