PM 2009-195: Sachsen LB-Urteil: Grüne gewinnen vor Verfassungsgericht
Der Klage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zur SachsenLB ist heute vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig überwiegend stattgegeben worden.
Dazu erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Staatsregierung und ein Sieg für die Demokratie und die Rechte des Landtags. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute die Rechtsklage klar gestellt. Alleingänge der Staatsregierung wie im Fall der SachsenLB sind in Zukunft nicht mehr möglich."
"In dem sie die Geschäfte der SachsenLB in Irland gebilligt hat, hat die Staatsregierung 2005 die Verfassung gebrochen. Die Folge dieses Verfassungsbruchs ist, dass der Sächsische Steuerzahler auf einem Schuldenberg von 2,75 Milliarden Euro sitzen bleibt. Dadurch sind dem Staat in den nächsten Jahren – mitten in der Krise – die Hände gebunden."
"Das Gericht hat festgestellt, dass zur Wahrung der Budgetrechte des Landtags, der damalige Finanzminister Horst Metz (CDU) die Erhöhung für die Kreditlinie der SachsenLB Europe in Dublin in der Sitzung des Kreditausschusses hätte ablehnen müssen."
"Zudem stellte das Gericht fest, dass die Rechte des Landtags bei der Übernahme der Bürgschaft über 2,75 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Notverkauf der Sachsen LB verletzt worden sind, weil kein Nachtragshaushalt vorgelegt wurde."
"Es ist deutlich geworden, dass der immense Schaden, der dem Freistaat durch die Schieflage und den anschließenden Notverkauf der Sachsen LB entstanden ist, durch die Staatsregierung hätte vermieden werden können."
"Wir fordern die Staatsregierung auf, endlich zu handeln und Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen zu erheben. Seit fast 18 Monaten versteckt sich der Freistaat hinter der Prüfung des Prozesskostenrisikos. Die Staatsregierung sollte die Klagen zügig in die Wege leiten, damit Ansprüche nicht verjähren."
"Die Staatsregierung muss jetzt prüfen, wie die Risiken durch die laufenden Ausfälle der Wertpapiere haushaltsrechtlich abgesichert werden."
"Das Budgetrecht des Landtags beschränkt sich nach diesem Urteil nicht allein auf das Verfahren zur Aufstellung eines Haushaltsplans, sondern umfasst das gesamte Finanzgebaren der Regierung. Das heißt, jede Entscheidung, die künftige Haushalte betrifft, unterliegt damit dem Budgetrecht des Parlaments. Diese verfassungsrechtliche Klarstellung hat bundesweite Bedeutung, auch in Hinblick auf die Probleme in anderen Landesbanken. Wir betreten mit diesem Urteil verfassungsrechtliches Neuland in Deutschland."
"Innerhalb Sachsens stellt dieses Urteil auch höhere Anforderungen an die Haushalte der Städte und Gemeinden und die zukünftigen Haushalte Sachsens.“
» Zusammenfassung des Sonderberichts des Landesrechnungshofs zur SachsenLB